In einer aktuellen Bemühung, die Sicherheit während der Fußballeuropameisterschaft zu gewährleisten, sind Drohnen, einschließlich Kamera-Drohnen, in den Flugverbotszonen nicht erlaubt. Die Entscheidung wurde aufgrund der potenziellen Terrorgefahr, die von Drohnen ausgeht, getroffen.
Flugverbotszonen wegen Terrorgefahr
Baden-Württemberg, das federführend das Drohnen-Konzept für die EM entwickelt hat, hat bekannt gegeben, dass wegen der Terrorgefahr auch Kamera-Drohnen der EM-Ausrichter betroffen sind, wie eine Sprecherin des Innenministeriums gegenüber der “Welt am Sonntag” erklärte.
Ein Grund für die Entscheidung war eine interne Analyse des Bundeskriminalamts, in der vor der möglichen Nutzung von ferngesteuerten Flugobjekten für Anschläge gewarnt wurde.
Gefahren durch technische Entwicklung
Auf die Gefahren der Drohnen-Technologie wies auch Thomas Strobl (CDU) hin, der Innenminister von Baden-Württemberg. Er betonte gegenüber der Zeitung: “Gerade bei Drohnen führt die fortlaufende technische Entwicklung zu immer preisgünstigeren und gleichzeitig leistungsfähigeren Modellen”. Für die EM werden daher Systeme zur Erkennung und Abwehr von Drohnen eingesetzt.
Keine Drohnen in der TV-Produktion
Die Uefa, der europäische Fußballverband, teilte auf Anfrage der “Welt am Sonntag” mit, dass in der TV-Produktion im Stadion der Einsatz von Drohnen nicht vorgesehen ist. Dies ist eine zusätzliche Maßnahme, um die Sicherheit während der Spiele zu gewährleisten.
✨ durch KI bearbeitet, .