Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat dieses bis 2023 rund 38 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über die die „Rheinische Post“ berichtet, zeigt, dass diese Entwicklung ohne Inflationsausgleich weiter fortschreiten wird.
Einfluss der Inflation auf das Elterngeld
In der noch unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts wird darauf hingewiesen, dass die Effekte der Inflation seit 2007 nie ausgeglichen wurden. Die Kaufkraftverluste betreffen insbesondere Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen. Eltern ohne eigenes Einkommen erhalten seit jeher den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich, der laut Studie hätte auf 413 Euro angepasst werden müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen. Auch Besserverdienende sind von der fehlenden Anpassung betroffen. Für Personen, die den Höchstsatz beziehen, hätte dieser von 1.800 Euro auf 2.480 Euro steigen müssen, um die Inflationsverluste auszugleichen, so die Studienautoren.
Höchstsatz und Einkommensentwicklung
Der unveränderte Höchstsatz beim Elterngeld führt dazu, dass immer mehr Familien aufgrund steigender Einkommen den Wert von 1.800 Euro erreichen. Laut der Studie erhielten 2011 nur 6,3 Prozent der Mütter und Väter den Höchstsatz, während 2021 bereits 16,7 Prozent der Eltern von Neugeborenen das dafür erforderliche Nettoeinkommen von 2.770 Euro erzielten.
Notwendigkeit des Inflationsausgleichs
Das Institut der deutschen Wirtschaft betont, dass das Elterngeld seine Wirkung nur dann beibehalten kann, wenn das Sicherungsniveau real und nicht nur nominal erhalten bleibt. „Soll das Elterngeld wie bisher wirken, sollte das Sicherungsniveau auch für Familien mit höheren Einkommen real und nicht nur nominal erhalten bleiben, wofür der Inflationsausgleich unumgänglich ist“, fordert das IW. Die Studie stützt sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen und fordert eine Anpassung des Elterngeldes, um den Kaufkraftverlust auszugleichen.
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