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EKD-Vorsitzende fordert staatliches Aufarbeitungsgesetz bei Missbrauch in der Kirche

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Kirsten Fehrs, fordert die Einführung externer Standards bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Im Interview mit dem “Tagesspiegel” betont Fehrs die Notwendigkeit eines staatlichen Aufarbeitungsgesetzes, das Betroffenen unabhängig vom Kontext des Missbrauchs einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung gewähren soll.

Fordern externer Standards

Kirsten Fehrs, die Ratsvorsitzende der EKD, befürwortet die Einführung externer Standards bei der Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche. Sie sieht die Notwendigkeit eines staatlichen Aufarbeitungsgesetzes, das allen Betroffenen ein Recht auf Aufarbeitung ihrer Fälle zusichert, unabhängig davon, ob sie in der Kirche, im Sport, in Schulen oder in Familien stattfanden. “Ich fände es sehr wichtig, dass es ein staatliches Aufarbeitungsgesetz gibt, das allen Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle gibt”, äußerte Fehrs im “Tagesspiegel”.

Notwendigkeit einer externen Aufarbeitung

Fehrs betonte, dass interne Aufarbeitung nicht ausreiche und nicht von allen akzeptiert werden könne. “So ein Gesetz würde Standards schaffen, die dann für alle gelten”, so Fehrs. Ihre jahrelange Beschäftigung mit dem Thema habe sie zu der Überzeugung geführt, “dass auch die kritischste Aufarbeitung von innen nicht hinreicht und also auch nicht von allen akzeptiert werden kann”.

Erwartung schmerzhafter Erkenntnisse

Im Januar soll die sogenannte “Forum-Studie” mit Missbrauch in der evangelischen Kirche beschäftigt sein. Fehrs erwartet dabei “schmerzhafte Erkenntnisse”, insbesondere darüber, wie in der Vergangenheit mit Fällen von sexualisierter Gewalt umgegangen wurde. Trotzdem sieht sie die Studie als notwendig und betonte, dass die Kirche diese Studie wolle, sie initiiert habe und 3,6 Millionen Euro dafür ausgeben würde.

Fehrs ist seit dem 20. November Ratsvorsitzende der EKD, nachdem Annette Kurschus von diesem Amt zurückgetreten war. Kurschus war vorgeworfen worden, in einem Fall sexuellen Fehlverhaltens eines Kirchenmitarbeiters versucht zu haben, dieses zu vertuschen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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