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„Einspruch unbegründet“: Kreiswahlleiterin lehnt Einspruch gegen grüne Wahlzettel ab

Nach Einschätzung der für den Landkreis Osnabrück zuständigen Kreiswahlleiterin Bärbel Rosensträter hat die hellgrüne Farbe des Stimmzettels die Stichwahl um das Amt der Landrätin oder des Landrats nicht beeinflusst.

Am 16. Juni konnte sich Anna Kebschull nach einer Stichwahl gegen Amtsvorgänger Dr. Michael Lübersmann (CDU) als bundesweit erste grüne Landrätin über einen Wahlsieg im Landkreis Osnabrück freuen.
Im Anschluss an die Wahl wurde beim Landkreis ein Wahleinspruch eingelegt, mit der Begründung, dass die Farbe der verwendeten Wahlzettel die Wähler zur Wahl der Kandidatin der Grünen beeinflusst haben könnte.

Entscheidung im Kreistag am 19. August

Die endgültige Entscheidung über den Wahleinspruch trifft der Kreistag in einer Sondersitzung am 19. August, so Rosensträter, die ihre Einschätzung weiter begründet: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung nicht an der äußeren Beschaffenheit des Stimmzettels orientieren, sondern von den Zielen der politischen Parteien und Wählergruppen sowie von der Zugkraft der Kandidaten leiten lassen.“

Da der Einspruch alle formalen Kriterien erfülle, sei eine Sondersitzung des Kreistages notwendig. Die Kreiswahlleiterin weist weiter darauf hin, dass der erste Wahlgang um das Amt des Landrates parallel zur Europawahl stattgefunden habe. Für diese Europawahl seien die Stimmzettelfarbe Weiß, die Wahlbrieffarbe Rot und die Stimmzettelumschlagfarbe Blau vorgeschrieben gewesen.

Landkreis verwendet seit Jahrzehnten hellgrüne Wahlzettel

Auch wegen der für die Europawahl verwendeten Papierfarben sei entschieden worden, zur Abgrenzung für die Landratswahl wieder die seit Jahrzehnten genutzte Farbe Hellgrün zu verwenden. Und um für die Wähler bei der Stichwahl einen Wiedererkennungswert zu schaffen, seien die Stimmzettel erneut Hellgrün gewesen.


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