Wann mit dem Bau, zumindest aber mit dem Abriss des Kachelgebäudes und des ehemaligen Wöhrl-Kaufhauses begonnen werden soll, ist noch immer offen, allerdings tut sich aktuell etwas beim im Dornröschenschlaf versunkenen Kaufhausprojekt am Neumarkt. Womöglich zeichnet sich hier eine fristgerechte Abgabe des Bauantrags ab, der bis Mitte Juli der Verwaltung vorliegen muss.
Die Mitglieder des Stadtrats sollen auf Antrag der Verwaltung in der Ratssitzung am Dienstag über Änderungswünsche des französischen Investors Unibail-Rodamco entscheiden.
Noch im Januar forderten Vertreter der Regenbogenkoalition den Investor auf endlich einen verbindlichen Zeitplan zu veröffentlichen.
Nachdem eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Frühjahr abgewiesen wurde, läuft die Frist für den Investor ab und er muss bis zum 16. Juli einen gültigen Bauantrag einreichen.
Baubeginn verschiebt sich seit Jahren immer wieder neu
Der Baubeginn für das Einkaufscenter verschiebt sich seit Jahren. Zwischenzeitlich wurde der ursprüngliche Investor mfi an einen französischen Konzern verkauft, dann wurden die Ansprechpartner der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen ausgetauscht und es kam zeitweise zum Erliegen der Kommunikation zwischen dem Investor und dem Oberbürgermeister.
Neben der Tageszeitung NOZ vermeldeten auch Vertreter der “Regenbogenkoalition” öffentlich schon vor Jahren, dass ein Abriss der Schrottimmobilien am Neumarkt – und damit der Baubeginn – kurz bevor stehen würde; so auch im Jahr der Kommunalwahl, 2016 mit einem Foto, das seither regelmäßig über soziale Medien geteilt wird und den darauf abgebildeten Lokalpolitikern inzwischen peinlich sein dürfte.
Der noch immer als Ankermieter für den Neubau gehandelte Textilhändler SinnLeffers machte zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren durch und hat inzwischen auch keine Zukunft mehr an seinem bisherigen Standort in der Johannisstraße, wo zukünftig ein Hotelneubau entstehen soll.
Führen Änderungen zum fristgerechten Bauantrag?
Der bereits 2014 in Kraft getretene Bebauungsplan soll, so der Wunsch des Investors, um einige Details geändert werden. Stellvertretend für den Unibail-Rodamco Konzern begründet die Verwaltung die Änderungswünsche damit, dass in den vergangenen Jahren “eine weitere Konkretisierung” des Bauvorhabens stattgefunden habe, weshalb es zu Abweichungen vom einerzeit vom Rat beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan gekommen sei.
Konkret geändert werden soll die Beachtung der Grundstücksgrenzen entlang der Johannisstraße. Hier soll, so der Wunsch des jahrelang untätigen Investors, ein Teil des Gebäudes über die Straße hinausragen (siehe Bild oben, rot gekennzeichnet).
Zudem sollen die Stellplatzebenen des Parkhauses neu organisiert und das gesamte Gebäude intern neu aufgeteilt werden. Statt über eine Rampe sollen die Parkdecks nun über eine “Spindel” erreicht werden.
Bislang eher Nordkorea als “Aufenthaltsqualität”
Entlastend für den Verkehr in der Innenstadt sind die die Pläne des Investors, die Anlieferungszone neu zu gestalten. Diese soll nicht nur kleiner werden, sondern entgegen der ursprünglichen Planung auch innerhalb der Großen Rosenstraße verschoben werden.
Die Verkleinerung der Anlieferzone führt dazu, dass eine Belieferung des Einkaufzentrums mit Sattelzügen nicht mehr möglich sein wird, sondern lediglich 3-achsige Lieferfahrzeuge, in der Größenordnung eines Müllfahrzeugs, werden zum Einsatz kommen.
Die Verwaltung hegt Befürchtungen, dass diese Veränderungen dazu führen könnten, dass größere Anlieferfahrzeuge dann vom Neumarkt aus die Läden beliefern würden. Um das zu verhindern soll der Investor, so ein Vorschlag der Verwaltung, mit seinen Mietern vertraglich festlegen, dass dies unterbleibt.
Illustration aus RIS-Osnabrück, kadawittfeldarchitektur