Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine Einigung bezüglich eines europäischen Lieferkettengesetzes erzielt, das große Unternehmen für Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zur Verantwortung zieht. Trotz Widerstand von Wirtschaftsverbänden, bereitet der vereinbarte Entwurf den Weg für formelle Annahme durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten.
Einigung bei Lieferkettenrichtlinie
Unterhändler aus Straßburg haben eine vorläufige Einigung über ein neues europäisches Lieferkettengesetz erzielt. Nach einer Mitteilung der EU-Staaten am Donnerstagvormittag, soll die neu beschlossene Lieferkettenrichtlinie große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen. Dabei geht es um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, die sich aus ihren eigenen Tätigkeiten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Geschäftspartner ergeben könnten.
Regeln und Anwendung
Die Richtlinie legt Regeln für Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen fest: Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtetzt, einen Plan anzunehmen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich der Richtlinie auf große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro begrenzt. Nicht-EU-Unternehmen fallen unter diese Regelung, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften.
Ausnahmen und Weiteres
Der Finanzsektor ist vorerst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, jedoch soll diese Entscheidung in der Zukunft überprüft werden. Zudem ist vorgesehen, die Einhaltung der Richtlinie als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen heranzuziehen. Trotz Versuchen von Wirtschaftsverbänden, den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz auszubremsen, scheiterten diese nun mit dem Versuch, einen Stopp des Vorhabens zu erreichen.
Weiterer Prozess
Die vorläufige Einigung muss jetzt noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten förmlich angenommen werden. Der genaue Zeitplan hierfür bleibt zunächst unklar.
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