In Deutschland ist die Summe eingefrorener privater Vermögen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg deutlich gesunken. Laut Bundesfinanzministerium beliefen sich die eingefrorenen russischen Vermögenswerte 2025 noch auf rund 2,9 Milliarden Euro, nach knapp 3,3 Milliarden Euro im Jahr zuvor und knapp 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2023. Der Rückgang wirft Fragen nach der Wirksamkeit und Durchsetzung der Sanktionen auf, wie aus einer Anfrage im Bundestag hervorgeht.
Weniger eingefrorene Vermögenswerte seit 2023
Aus einer Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion der Grünen, Marcel Emmerich, an das Bundesfinanzministerium geht hervor, dass die Summe der eingefrorenen privaten Vermögen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg seit 2023 deutlich gesunken ist. Demnach waren 2025 noch rund 2,9 Milliarden Euro eingefroren, nach knapp 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2024. Im Jahr 2023 hatten die eingefrorenen russischen Vermögen in Deutschland noch bei knapp 4,4 Milliarden Euro gelegen. Über die Antwort des Ministeriums berichtet die FAZ (Montagsausgabe).
Grundlage für das Einfrieren der Vermögen ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014, die nach der russischen Annexion der Krim erlassen wurde. Sie ermöglicht Sanktionen gegen Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die sich gegen die territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine richten.
Die Verordnung wurde nach dem umfassenden russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 mehrfach aktualisiert, zuletzt im Dezember 2025. Vor dem russischen Angriffskrieg und der erheblichen Ausweitung der Sanktionen hatte die Summe der eingefrorenen russischen Vermögen in Deutschland bei knapp 342.000 Euro gelegen, bevor sie 2022 deutlich anstieg.
Bewertungsschwankungen und Gerichtsentscheidungen
Das Bundesfinanzministerium nennt zwei Gründe für den Rückgang der eingefrorenen Vermögen. Zum einen unterlägen die Vermögenswerte Bewertungsschwankungen. Entscheidender sei jedoch, dass immer wieder Personen von der Sanktionsliste genommen würden, weil sie erfolgreich dagegen geklagt hätten.
In Gerichtsurteilen der EU aus den vergangenen Jahren sei der Eindruck entstanden, dass in Einzelfällen die Begründung für Listungen kompliziert gewesen sei. Dies gelte vor allem mit Blick auf die Frage, ob die Gelisteten tatsächlich Handlungen unterstützt hätten, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht hätten.
Überprüfung der Sanktionsdurchsetzung
"Die weitere Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen", heißt es in der Antwort des Finanzministeriums, aus der die FAZ zitiert. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Individualsanktionen erfolge daher "eine Evaluierung der 2022 mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II geschaffenen Neuregelungen". Das Ministerium prüft demnach, ob das entsprechende Gesetz zur Sanktionsdurchsetzung angepasst werden muss, um es effektiver zu gestalten.
"Sanktionen gegen russische Vermögenswerte in Deutschland sind ein zentrales wirtschaftliches Druckmittel. Wenn die eingefrorenen Vermögenswerte nun zurückgehen, ist das kein Detail, sondern ein Warnsignal", sagte Emmerich der FAZ. Es stelle sich die Frage, ob die Bundesregierung bei der Sanktionsdurchsetzung nachlässig geworden sei. Es brauche eine konsequente Sanktionsdurchsetzung und ein härteres Vorgehen gegen die Umgehung von Sanktionen, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen.
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