Ein deutlicher Anstieg bei den Einbürgerungsanträgen in Deutschland wurde seit der im Juni in Kraft getretenen Einbürgerungsreform verzeichnet. Diese Entwicklung geht aus einer stichprobenartigen Abfrage in verschiedenen Bundesländern und Städten hervor, die „Bild“ zufolge stattgefunden hat.
Markante Zunahme der Einbürgerungsanträge
Laut des Berichts der „Bild“ stiegt die Anzahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg im Juli 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1.153 auf 2.031, ein Anstieg von 76 Prozent. In Bremen erhöhte sich die Anzahl von 2.444 auf 3.450, ein Plus von 41 Prozent. Auch in Schleswig-Holstein wurde eine Zunahme um 38 Prozent verzeichnet, die Gesamtzahl an Anträgen beläuft sich hier nun auf 1.193.
Zahlen in Großstädten und Bundesländern
Weitere Muster von Zunahmen sind auch in anderen Teilen Deutschlands zu erkennen. In Hessen wurde ein Anstieg von 27 Prozent beobachtet, von 2.600 Anträgen im Juli 2023 auf 3.330 Anträge im Juli 2024. Den stärksten Anstieg unter den Bundesländern verzeichnet Berlin mit einer Zunahme von 1.707 auf 5.000, ein Plus von 193 Prozent. Neben diesen Bundesländern ist der Anstieg auch in Großstädten wie Hannover und Essen spürbar, deren Antragszahlen sich um 31 Prozent bzw. 213 Prozent erhöht haben.
Andrea Lindholz, Innenpolitikerin der CSU, zeigte sich kritisch gegenüber dieser Entwicklung und äußerte gegenüber der „Bild“ ihre Skepsis: „Die Zahlen zeigen: Die Ampel hat den deutschen Pass ein Stück weit entwertet. Turbo-Einwanderung und Doppelpass sind ein Fehler. Es muss gelten: Erst volle Integration, dann deutscher Pass.“
Reaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eine ähnliche Haltung vertritt Thorsten Frei, der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er erklärte: „Wichtig ist, dass die Staatsbürgerschaft Schlusspunkt einer gelungenen Integration ist. Angesichts der stark verkürzten Wartezeiten kann beim Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel davon keine Rede mehr sein. Auch die generelle Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist blanke Ideologie und wird die Integration nicht befördern – ganz im Gegenteil.“
Eine Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht
Die neue Gesetzesreform ermöglicht es Ausländern, die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach fünf Jahren statt acht zu erlangen. Bei nachweislicher „besonderer Integrationsleistung“ ist eine Einbürgerung sogar bereits nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Zudem wurde die doppelte Staatsbürgerschaft für alle zugelassen, was zuvor nur in Ausnahmefällen erlaubt war. Nach diesen Änderungen könnten potenziell Millionen von Ausländern, inklusive etwa 1,4 Millionen Asyl-Zuwanderer der vergangenen Jahre, einen Antrag stellen, sofern sie die festgelegten Anforderungen erfüllen.
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