Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte und nicht in Deutschland geboren ist, hat dank des Einbürgerungsgesetzes die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen deutscher Staatsbürger zu werden. Das Gesetz legt fest, dass Personen, die dauerhaft in Deutschland leben, durch einen formalen Antrag die Staatsbürgerschaft erwerben können. Das ist ein Prozess, der gleichermaßen Rechte wie Pflichten mit sich bringt: Neben dem allgemeinen Wahlrecht und der Option, sich politisch zu engagieren, umfasst die Einbürgerung verschiedene grundlegende Freiheiten, die im Grundgesetz für alle deutschen Staatsbürger verankert sind – unter anderem die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Freizügigkeit innerhalb der EU. Wer diese Schritte meistert, kann sich nicht nur über neue berufliche Perspektiven freuen, sondern auch über die Möglichkeit, ohne Visum viele Länder weltweit zu bereisen und seinen Wohnsitz in ganz Europa frei zu wählen.
Allgemeine Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, gibt es mehrere grundlegende Anforderungen, die erfüllt sein müssen. An erster Stelle steht der dauerhafte und rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland, der mindestens acht Jahre umfassen muss. Hierbei zählen nur Aufenthalte, für die ein unbefristetes Recht oder ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht vorliegt – Studienaufenthalte erfüllen diese Anforderung beispielsweise nicht.
Wichtig ist zudem, dass Antragstellende ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie selbstständig sichern können. Sie sollten dementsprechend keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen und idealerweise in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Sprachkenntnisse spielen ebenso eine zentrale Rolle: mindestens B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist erforderlich, um sich verständigen zu können. Diese Sprachfähigkeiten können durch verschiedene Zertifikate oder auch durch einen deutschen Schulabschluss nachgewiesen werden.
Die Einbürgerung setzt eine klare Identität und Staatsangehörigkeit voraus, sowie die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben – wobei es hier je nach Herkunftsland Ausnahmen geben kann. Ein unverzichtbarer Teil des Verfahrens ist der Einbürgerungstest, durch den Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden. Unter bestimmten Umständen, wie einem Abschluss in Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften in Deutschland, kann dieser Test entfallen.
Schließlich ist die Bereitschaft, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten, durch eine mündliche und schriftliche Erklärung zu bekunden. Diese Erklärung wird im Rahmen des Einbürgerungsprozesses aufgenommen. Tipp: Wer sich unsicher ist, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden oder Probleme mit dem Einbürgerungsantrag hat, kann die Hilfe eines Anwaltes für Einbürgerung in Anspruch nehmen. Ein solcher Experte bietet wertvolle Unterstützung bei etwaigen Hürden und sorgt für einen reibungslosen Prozess.
Voraussetzungen im Überblick
- Dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt: Mindestens acht Jahre in Deutschland, wobei nur Aufenthalte mit unbefristetem Recht oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht zählen.
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts: Frei von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, idealerweise in einem festen Arbeitsverhältnis.
- Sprachkenntnisse: Mindestens B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch Zertifikate oder einen deutschen Schulabschluss.
- Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit: Notwendigkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, mit Ausnahmen je nach Herkunftsland.
- Einbürgerungstest: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, kann unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei einem deutschen Hochschulabschluss in relevanten Fachbereichen) entfallen.
- Bekenntnis zum Grundgesetz: Mündliche und schriftliche Erklärung der Achtung der Gesetze der Bundesrepublik, aufgenommen im Einbürgerungsprozess.
Antrag auf Einbürgerung stellen – so geht‘s
Um individuelle Fragen zu klären und den Prozess der Einbürgerung möglichst reibungslos zu gestalten, ist es sinnvoll, ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde zu führen und sich über alle aktuell geltenden Voraussetzungen und das gesamte Prozedere zu informieren.
Der eigentliche Prozess der Einbürgerung beginnt mit dem Einbürgerungsantrag, der bei der zuständigen Behörde des Wohnortes gestellt wird. Diese kann entweder die Stadt- oder Kreisverwaltung, die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatung sein. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Gut zu wissen: Für im Ausland lebende Personen, die eine Einbürgerung anstreben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln die zuständige Stelle. In solchen Fällen kann beispielsweise die deutsche Botschaft oder ein Konsulat erste Anlaufstelle sein.
Diese Ausnahmen gibt es
Deutschland bietet für Personen mit außergewöhnlichen Integrationsleistungen eine beschleunigte Einbürgerungsmöglichkeit. Anstelle der üblichen fünf Jahre kann man bereits nach drei Jahren einen deutschen Pass beantragen, wenn man sich aktiv in die Gesellschaft einbringt. Diese Regelung honoriert besondere Anstrengungen in der Integration, wie hervorragende Sprachfähigkeiten auf C1-Niveau, ehrenamtliche Tätigkeiten oder herausragende berufliche Leistungen.
Ebenfalls bestehen Ausnahmen in Hinblick auf die Mehrstaatigkeit, insbesondere bei ukrainischen Staatsangehörigen, die verschiedene Erleichterungen genießen. Auch eine Befreiung vom Einbürgerungstest ist unter bestimmten Bedingungen möglich – etwa für Jugendliche unter 16 Jahren, Menschen mit bestimmten Behinderungen oder jene, die bereits einen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss in relevanten Fachbereichen besitzen.