Beim Landkreis Osnabrück gab es im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft gegen Barzahlung an eine Sachbearbeiterin, die dafür fristlos gekündigt wurde und noch ein Strafverfahren erwartet. Einen Weg zurück an ihren Arbeitsplatz soll es nach Ansicht des Arbeitsgerichts nicht geben.
Klage abgewiesen
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat am Mittwoch die Kündigungsschutzklage der Verwaltungsangestellten des Landkreises Osnabrück abgewiesen und sie verurteilt, 48.738,50 € nebst Zinsen an den Landkreis zu zahlen. Die Klägerin konnte die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Unterschlagung von Verwaltungsgebühren nicht entkräften.
Die bestehenden Vorwürfe – mehr als 300 teils nicht gerechtfertige Einbürgerungen gegen Cash – rechtfertigen laut Gericht sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung als auch die Rückzahlungspflicht.
Klägerin erscheint nicht persönlich vor Gericht
Die Klägerin war seit Februar 2021 beim Landkreis Osnabrück beschäftigt, zuletzt als Kassiererin. Im Juli 2023 wurden bei einer Prüfung erhebliche Differenzen in ihrer Barkasse festgestellt. Der Landkreis kündigte daraufhin mehrfach fristlos. Die Klägerin bestreitet die Vorwürfe und führt mangelnde Einarbeitung und Arbeitsüberlastung als Gründe an. Zur Verhandlung am 27. August 2024 erschien sie nicht persönlich, sondern ließ sich durch ihren Anwalt vertreten. Eine strafrechtliche Anklage wurde nach Angaben des Anwalts bisher nicht erhoben. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig; die Klägerin kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen einlegen.