Nach etwa einem Monat Bauzeit ist die gärtnerbetreute Grabanlage am Heger Friedhof heute, am 7. August 2020, eröffnet worden. Sie trägt den Namen „Ein Raum für uns“ und schafft einen Ort der Trauer und des Gedenkens. Das Besondere am neuen Bestattungskonzept: Angehörige werden von der Grabpflege entbunden.
Das Konzept der gärtnerbetreuten Grabanlage ist in Osnabrück bisher einzigartig. Kernidee des Projekts ist es, Angehörige von der Grabpflege zu entbinden, ihnen aber gleichzeitig einen Ort des Gedenkens zu geben. Sie schließen lediglich einen einen einmaligen Vertrag mit der Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege und den Vertragsgärtnern Sannemann und Gust ab, die sich dann um die Grabstelle kümmern. Die behindertengerechte Anlage zeichnet sich durch Sitzmöglichkeiten, Blutbuchenhecken, viele Blumen und eine Ritualfläche als Ablagestelle für kleine Andenken aus. Geplant und umgesetzt wurde sie von Merle Gust (Gärtnerei Gust) und Jan Sannemann (Gärtnerei Sannemann).
Ein Raum zum Trauern, Lachen und Weinen
Die Gestaltung verlief ganz nach Zeitplan: Wie beabsichtigt, konnte die Anlage heute, am 7. August, fertiggestellt werden. Neben Steinmetzen, Bestattern, Friedhofsgärtnern und Vertretern des Osnabrücker ServiceBetriebs kam auch Oberbürgermeister Wolfgang Griesert zur Eröffnung der Anlage. “Unsere Gesellschaft wird immer bunter und individueller – und mit ihr auch die Bestattungskultur. Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir heute so eine besondere Grabanlage in Osnabrück eröffnen können”, zeigt sich der Oberbürgermeister begeistert. “Besonders für Angehörige, die nicht in Osnabrück leben, ist dieses Bestattungskonzept eine große Erleichterung. Auf 100 Quadratmetern können viele verschiedene Bestattungsarten umgesetzt werden, die so individuell sind wie unsere Bürger.” Auch Merle Gust freut sich über die Fertigstellung der gärtnerbetreuten Grabanlage: “Die Grabanlage ‘Ein Raum für uns’ ist das Ergebnis einer tollen Zusammenarbeit. Sie bietet jetzt einen Raum zum Trauen, Lachen und Weinen für Angehörige.”