Wenn die Verhandlungen gelingen, gibt es bald einen Biergarten am Hauptbahnhof.
Es hängt alles an der Zustimmung des Architekten, der auch für den Ledenhof verantwortlich ist und dort 2013 von der Stadt eine ordentliche Summe für sein Urheberrecht forderte.
Es ist immer wieder eine kuriose Sache mit den Architekten: der Auftraggeber bezahlt, doch er kann nicht wirklich frei über das verfügen, was ihm der „Baukünstler“ da so hinbaut.
Tatsächlich muss der Architekt, der den seit Jahren nicht mehr benutzten Brunnen auf dem Bahnhofsvorplatz in die Pläne einzeichnete, seine Zustimmung geben, wenn an der Stelle zukünftig „Außengastronomie“ angeboten werden soll.
Allerdings wird in diesem Fall mit Wohlwollen des Architekten Helge Bofinger gerechnet, und Oberbügermeister Wolfgang Griesert, der selbst ein Architektur-Studium absolvierte, will die Verhandlungen persönlich leiten. Klappt alles, könnte noch in diesem Sommer das erste Bier vor dem Advena Hotel Hohenzollern ausgeschenkt werden.
Interessant wäre allerdings die Frage, nach der Verantwortung für die Undichtigkeiten des Brunnens, der nur knapp zehn Jahre in Betrieb war und seit 2011 „trocken“ ist. Ob dieser Baumangel nicht ebenso in Verantwortung des Architekten liegt wie die optische Gestaltung, steht nicht zur Debatte.
Auch wenn man annehmen sollte, dass so ein Brunnen länger als zehn Jahre „dicht“ sein muss, sind alle Gewährleistungsansprüche inzwischen verjährt. Das Urheberrecht des Architekten endet allerdings erst 70 Jahre nach seinem Tod und übeträgt sich auf seine Erben.
Nicht nur am Bahnhof steht das Urheberrecht einer Renovierung im Wege
Auch am Ledenhof, sollte dieser einmal umgebaut werden, gibt es eine Diskrepanz zwischen Urheberrecht und praktischer Leistung des Architekten.
Im Rückblick der Jahrzehnte war der neugestaltete Ledenhof eine gigantische Fehlplanung. Auch hier wuchsen der Stadt die Kosten der Brunnen-Instandhaltung schnell über den Kopf, weswegen sie seit langer Zeit trocken sind. Zum Aufenthalt hat die großflächig mit Beton und Klinkersteinen versiegelte Fläche noch nie eingeladen. Der bis in die 70er Jahre dort traditionell stattfindende Wochenmarkt wurde bei der Planung schlicht vergessen und deswegen an die Katharinenkirche verdrängt.
Gibt es noch mehr Parallelen zum Ledenhof?
Während sich Osnabrück also am Hauptbahnhof mit nur einem trockenen Brunnen herumschlägt, sind es am Ledenhof gleich mehrere „Wasserspiele“, die schon seit Jahrzehnten vor sich hingammeln.
Bereits im Sommer 2013 war der erbärmliche Zustand am Ledenhof und sein Architekt kurzzeitig Thema des Verwaltungsausschusses im Rathaus. Damals standen Schadenersatzforderungen des Architekten in Höhe von angeblich 200.000 Euro im Raum. Diese stolze Summe wollte der Architekt geltend machen, wenn die Stadt ihm nicht ein außergerichtlich zu verhandelndes „Schweigegeld“ in Höhe von mehreren zehntausend Euro überweist. Bedingt durch die Sommerpause und die Eigenart, dass solche Themen in der Kommunalpolitik schnell in den (geheimen) nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen abgeschoben werden, ist es still um den Ledenhof und die Forderungen des Architekten geworden. Der Name des Ledenhof-Architekten ist aber bekannt: Helge Bofinger!
Am Ledenhof hat also der gleiche Baukünstler „gewirkt“ wie am Bahnhofsvorplatz.
An seiner Zustimmung hängt jetzt, ob am Hauptbahnhof demnächst etwas sinnvolles geschehen kann, oder Osnabrück seine Gäste weiterhin mit einem leeren Becken begrüßt.
Die SPD-Ratsfraktion frohlockt indessen, denn tatsächlich kann man die Idee der Außengastronomie an Stelle des trockenen Brunnens auf einen Ratsantrag von SPD und Grünen von vor zwei Jahren zurückverfolgen.
„Manche Projekte brauchen einfach einen gewissen Reife- und Abwägungsprozess, um endlich zur Chefsache erklärt zu werden“, freut sich Frank Henning, der Vorsitzende der Rats-SPD.
CS
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