Marco Wanderwitz (CDU), Initiator des Bundestags-Gruppenantrags zum AfD-Verbotsverfahren, mahnt zur Eile aufgrund der bevorstehenden Neuwahlen. Er strebt an, dieses Verfahren noch in der aktuellen Legislaturperiode anzustoßen. Widerspricht jedoch dem Gegenantrag der Grünen, der ein zweistufiges Verfahren favorisiert, welches ein Gutachterbeauftragung vorsieht.
Drängen zur Eile trotz Dissens
Marco Wanderwitz (CDU) betonte den Willen und den Ehrgeiz der Gruppe, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode einzubringen und abzustimmen. Ziel ist es, das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. „Wir haben nach wie vor das Ziel, in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und abzustimmen und damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen“, sagte Wanderwitz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Grüner Gegenantrag
Gegenwind kommt von den Grünen. Renate Künast, Irene Mihalic und Lukas Benner präsentierten am Wochenende einen Gegenantrag, der ein zweistufiges Verfahren vorsieht. Demnach soll der Bundestag zunächst einen Gutachter beauftragen.
Kritik an zweistufigem Verfahren
Wanderwitz kritisierte dieses Vorgehen. „Anders als Renate Künast, Irene Mihalic und Lukas Benner sind wir der Ansicht, dass bereits ausreichend Erkenntnisse für ein erfolgversprechendes AfD-Verbotsverfahren vorliegen“, erklärte er gegenüber dem RND.
Er sieht einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen der AfD und Rechtsterroristen, der durch die Verhaftung der „Sächsischen Separatisten“ einmal mehr zutage gefördert wurde. Ein zusätzliches Gutachten zu beauftragen, würde zudem das Problem mit sich bringen, dass der Auftraggeber, sprich der jetzige Bundestag, nach der Neuwahl nicht mehr existiert.
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