Mit Beschluss vom heutigen Donnerstag (16. März) entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück nach einem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass der geplante verkaufsoffene Sonntag am 19. März in Wallenhorst ausfällt.
Die Gemeinde Wallenhorst hatte dem „Wir für Wallenhorst Marketing e. V.“ eigentlich eine Ausnahmegenehmigung für die Öffnung von Verkaufsstellen ermöglicht. Anlässlich des vom 16. bis zum 19. März stattfindenden „Frühlingserwachen und Wallenhorst fährt mit Abstand Karussell“ sollten am kommenden Sonntag (19. März) von 13 bis 18 Uhr Geschäfte des Wallenhorster Zentrums bis zu Porta Möbel und Stavermann öffnen.
Ver.di kritisiert „Alibiveranstaltung“
Ver.di richtet sich mit einem Eilantrag gegen die Sonntagsöffnung, da dafür kein hinreichender Anlass vorliegen würde. An den einzelnen Standorten handele es sich um voneinander unabhängige Programmpunkte, die lediglich durch ein Motto verbunden würden, um die formalen Voraussetzungen einer Sonntagsöffnung zu schaffen. Im Ergebnis liege deshalb eine Alibiveranstaltung vor.
Dem folgte auch die Kammer. Die Ausstellerliste vermittele den Eindruck, dass insbesondere eine sonntägliche Öffnung von Porta und Stavermann rechtlich ermöglicht und die Anziehungskraft für einen Besuch bei diesen Unternehmen noch gesteigert werden solle. Ein solches Vorgehen sei insbesondere unter Wahrung der in der Verfassung garantierten Sonntagsruhe nicht gedeckt. Zur Begründung führte die Kammer weiter aus, die erteilte Ausnahmegenehmigung basiere auf keiner ausreichenden Prognose der Besucherzahlen. Damit sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass die Veranstaltung einen größeren Besucherstrom anzöge als die Verkaufsöffnung.