(Symbolfoto) Shopping
Mit Beschluss von Montag (12. September) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 25. September in Bramsche teilweise stattgegeben.
Mit einer Ausnahmegenehmigung sollten zur stattfindenden Herbstkirmes am Sonntag (25. September) in der Zeit von 13 bis 18 Uhr auch Geschäfte von der Innenstadt Bramsche bis zum Möbelhaus Hardeck geöffnet werden. Ver.di richtet sich mit seiner Klage und dem nun entschiedenen Eilantrag gegen die Sonntagsöffnung an sich. Dorn im Auge war vor allem die in ihren Augen zu weitgehende räumliche Ausdehnung der Verkaufsöffnung östlich der Hase bis zu Hardeck.
Herbstkirmes ist ausreichender Anlass zur Sonntagsöffnung
Dem folgte die Kammer nur bezogen auf die räumliche Ausdehnung. Die erteilte Ausnahmegenehmigung sei im Hinblick auf den Innenstadtbereich westlich der Hase rechtmäßig. Die Herbstkirmes sei ein ausreichender Anlass, um die Öffnung der Verkaufsstellen im Innenstadtbereich zu rechtfertigen. Es sei der Stadt jedoch nicht gelungen, die Ausstrahlungswirkung der Herbstkirmes bis östlich der Hase zu belegen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.