Viele Ehe- und Lebenspartnerschaften in Deutschland bevorzugen nach wie vor die Steuerklassenkombination III und V. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) betrifft dies 39 % der rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen im Jahr 2020, die ausschließlich Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hatten. Allerdings führt diese Wahl oft zu Nachzahlungen, während Steuerklasse IV häufiger zu Rückerstattungen führt.
Präferenz für Steuerklasse III und V
Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtete am Freitag auf Basis der Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020, dass von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit knapp 2,1 Millionen Paare (39 Prozent) die Steuerklassenkombination III und V wählten. Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) erzielte nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 Prozent) waren in Steuerklasse IV eingetragen.
Nachzahlungen oder Rückerstattungen
„Durch die Kombination der Steuerklassen III und V können zusammenlebende Paare ihre unterjährig abzuführende Lohnsteuer gegenüber einer Eingruppierung in die Steuerklasse IV reduzieren“, so Destatis. Jedoch ergibt sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung, dass die Wahl der Steuerklassen die tatsächlich festgesetzte Höhe der Lohn- und Einkommensteuer nicht beeinflusst. „Bei Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkombination III und V kommt es deshalb deutlich häufiger zu Nachzahlungen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 Prozent der Fälle betroffen“. Dagegen müssen zusammenveranlagte Steuerpflichtige in Steuerklasse IV nur in knapp fünf Prozent der Fälle Nachzahlungen leisten und können meist mit Rückerstattungen rechnen. Diese beliefen sich 2020 auf rund 3,3 Milliarden Euro – mehr als doppelt so viel wie bei Paaren in Steuerklasse III und V, die insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro zurückerhielten.
Auswirkungen auf Geschlechterverteilung und Lohnsteuerabzug
Laut der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 stellten Männer mit fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller Fälle in der Steuerklasse III dar. Im Gegensatz dazu gab es bei Frauen mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen achtmal mehr in Steuerklasse V. Interessanterweise beeinflusst die Wahl der Steuerklasse auch den Lohnsteuerabzug: „So liegt das Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden Bruttolohnsumme für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 Prozent, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 Prozent beträgt“, so das Bundesamt. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V wird der Lohnsteuerabzug für das höhere Einkommen (Steuerklasse III) zulasten des niedrigeren Einkommens (Steuerklasse V) reduziert.
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