Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht mögliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit für Nicht-EU-Ausländer. Während er schwierige Hürden für Ausweisungen und den Entzug der Staatsbürgerschaft sieht, fordert er eine stärkere Betonung der Integration im neuen Staatsbürgerschaftsrecht und eine Verankerung der Staatsbürgerschaft in der Verfassung.
Versammlungsfreiheit und Staatsbürgerschaft im Fokus
Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußerte sich zur Versammlungsfreiheit mit der Aussage: „Die Versammlungsfreiheit steht nach Artikel acht des Grundgesetzes den Deutschen zu“, wie er gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte. Weiterhin gelte diese auch für EU-Bürger und schärfere Regeln für Demonstrationen von Nicht-EU-Ausländern könnten demnach erlassen werden, was in der Verantwortung der Bundesländer liegen würde.
Problematik von Ausweisungen und Staatsbürgerschaftsentzug
Hinsichtlich Ausweisungen und dem Entzug der Staatsbürgerschaft als Folge der Verbreitung von Judenhass auf Demonstrationen, sieht Papier praktische Hürden. „Wenn die betreffenden Personen deutsche Staatsbürger sind, dann gibt es keine Möglichkeit der Ausweisung oder der Aberkennung der Staatsbürgerschaft“, erklärte er. Die Möglichkeit existiere zwar theoretisch für Ausländer, sei allerdings häufig durch Hindernisse erschwert.
Forderung nach konsequenter Anwendung des Strafrechts
Der Staatsrechtslehrer plädiert hingegen für die konsequente Anwendung des geltenden Strafrechts und fordert den Bundestag auf, bei der Überarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts stärker auf integrative Aspekte zu achten. „Das bestehende Strafrecht ist auch kein zahnloser Tiger“, betonte er.
Staatsbürgerschaft in der Verfassung verankern
Generell regt Papier eine Verankerung der Staatsbürgerschaft in der Verfassung an. Er bemängelt, dass das Grundgesetz „nichts zur Staatsbürgerschaft“ aussagt, obwohl dies „eine zentrale Frage“ sei, „weil sie gewissermaßen festlegt, wer zum Kreis des deutschen Volkes als Träger der Staatsgewalt gehört“. Dieses relevante Thema sei derzeit nur einfachgesetzlich geregelt und somit abhängig von den politischen Mehrheiten im Bundestag, was Papier bedauert.
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