Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, äußert sich besorgt über eine Tendenz zur “Entmachtung, politischen Okkupation oder Abschaffung der Verfassungsgerichtsbarkeit” in vielen Ländern. Um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts zu schützen, spricht er sich für eine Änderung des Grundgesetzes aus.
Entmachtung der Verfassungsgerichtsbarkeit
Andreas Voßkuhle bezeichnet die aktuelle Tendenz als “zutiefst beunruhigend”. In einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung “Die Zeit” erläutert er, dass solche Entwicklungen “jeweils am Beginn totalitärer Herrschaft” stehen würden. “Seit etwa 15 Jahren erleben wir den Rückbau und Bedeutungsverlust der Verfassungsgerichte in vielen Ländern”, so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Schutz der Unabhängigkeit
Um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts zu stärken, schlägt Voßkuhle eine Änderung des Grundgesetzes vor. Er betont die Wichtigkeit der Regelungen, nach denen die Richter des Verfassungsgerichts mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt und deren Amtszeit nach zwölf Jahren unwiderruflich endet. Diese Normen seien seiner Meinung nach “so bedeutend, dass ich eine Absicherung im Grundgesetz begrüßen würde”.
Grenzen der Änderungen
Auch wenn Voßkuhle die Notwendigkeit einer Änderung des Grundgesetzes unterstreicht, lehnt er weitergehende Änderungen ab. Er sei “skeptisch”, alle Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts garantieren, in die Verfassung zu überführen. Eine solche Veränderung würde nach Ansicht von Voßkuhle “den Handlungsspielraum des Gesetzgebers zu stark einengen”.
Der ehemalige Verfassungsrichter und aktuelle Rechtsprofessor an der Universität Freiburg sieht somit sowohl die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts zu stärken, als auch die Grenzen für solche Reformen.
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