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Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert Schutz des Gerichts vor Demokratiefeinden und Erweiterungen im Grundgesetz

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, plädiert für eine Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichts durch Erweiterungen im Grundgesetz. Papier kritisiert zudem eine Petition, die Grundrechtsentzug für den AfD-Politiker Björn Höcke fordert und rät zur Vorsicht, ein solches Verfahren in Karlsruhe einzuleiten.

Plädoyer für mehr Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schlägt Erweiterungen im Grundgesetz vor, um das Gericht gegen Demokratiefeinde zu schützen und seine Unabhängigkeit sicherzustellen. „Das wäre wichtig zur klaren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts und zur stärkeren Sicherung der Unabhängigkeit dieses Organs von der Exekutive“, äußerte er gegenüber der „Rheinischen Post“.

Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ins Grundgesetz

Papier fordert, dass das Bundesverfassungsgericht als ein gleichrangiges Verfassungsorgan neben den vier anderen Verfassungsorganen anerkannt werden sollte. Er spricht sich insbesondere dafür aus, Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, der die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts erklärt, in der Verfassung zu verankern.

Neue Regelungen für die Wahl von Richtern

Weitere Aspekte, die Papier ins Grundgesetz aufgenommen sehen möchte, sind die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern und eine Begrenzung ihrer Amtszeit auf zwölf Jahre. „Mit einer solchen Regelung würde man sicherstellen, dass nicht mit einfachen Mehrheiten Richter berufen und die Amtszeit verkürzt oder vorzeitig beendet werden können“, erklärte der Verfassungsrechtler. „Das ist das Mindeste, was man fordern sollte.“

Kritik an Petition gegen AfD-Politiker Höcke

Papier äußerte sich zudem kritisch zu einer Petition, die den Entzug von Grundrechten gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes für Björn Höcke (AfD) fordert. Er hat Bedenken, ob überhaupt das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden kann, und rät zur Vorsicht, ein solches Verfahren in Karlsruhe einzuleiten. Das Verhältnis von Nutzen zu Belastungen eines solchen Verfahrens wäre laut ihm „fragwürdig“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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