Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Klage von Klimaschützern für schärfere Klimaschutzmaßnahmen stattgegeben. In der Entscheidung vom Dienstag hat der EGMR einer Schweizer Seniorenvereinigung das Recht zuerkannt, eine Klage gegen die Schweizer Regierung einzureichen und hat festgestellt, dass die Schweizer Behörden gegen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen haben.
EGMR bestätigt Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention
Der Gerichtshof entschied mit einer Mehrheit von sechzehn zu einer Stimme, dass eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. Darüber hinaus wurde einstimmig festgestellt, dass es zu einer Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 (Recht auf ein faires Verfahren) kam.
Die Beschwerde eingereicht hatten vier Frauen und ein Seniorenverein, dessen Mitglieder allesamt ältere Frauen sind. Sie waren der Meinung, dass die Schweizer Behörden trotz ihrer Verpflichtungen aus der Konvention keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Während die Beschwerden der einzelnen Frauen für unzulässig erklärt wurden, erhielt der Seniorenverein das Recht, die Beschwerde einzureichen.
Mangelnde Maßnahmen gegen den Klimawandel
In der weiteren Entscheidungsfindung wurde herausgestellt, dass die Schweiz ihren Pflichten aus der Konvention zum Klimawandel nicht nachgekommen sei. Es habe „entscheidende Lücken“ im Prozess der Einführung des nationalen Regelwerks gegeben, einschließlich des Versäumnisses der Schweizer Behörden, die nationalen Treibhausgasemissionsgrenzen durch ein Kohlenstoffbudget oder auf andere Weise zu quantifizieren. Dem EGMR zufolge haben die Schweizer Behörden „nicht rechtzeitig und in angemessener Weise“ gehandelt, um die relevanten Rechtsvorschriften und Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Fehlende Überprüfung der Beschwerden
Die zuständigen schweizerischen Gerichte haben zudem keine überzeugenden Gründe geliefert, warum sie es für unnötig hielten, die Begründetheit der Beschwerden zu prüfen. Sie haben die „zwingenden wissenschaftlichen Beweise“ für den Klimawandel nicht berücksichtigt und die Beschwerden nicht ernst genommen.
Im Licht dieses Urteils könnte es möglicherweise weitere Klagen in Bezug auf Klimaschutz geben. Allerdings wurden am selben Tag weitere Klimaschutzklagen, darunter die Klage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes und die Beschwerde von sechs portugiesischen Studenten gegen mehrere Staaten, zurückgewiesen.
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