Das schlaue Handeln einer Seniorin beendete am Donnerstagnachmittag (23. Juni) in Osnabrück die kriminellen Machenschaften eines 57-jährigen Betrügers. Statt mit Diebesgut auf freiem Fuß sah sich der falsche Polizist in den Fängen echter Beamter wieder. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Osnabrück hat inzwischen einen Haftantrag gegen ihn gestellt und er wurde heute vor dem Amtsgericht vorgeführt.
Der polnische Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, versuchte am besagten Nachmittag, eine 72-jährige Einwohnerin Osnabrücks um ihre Ersparnisse zu betrügen. Gegen 14 Uhr gab er sich als falscher Polizist aus und behauptete, eine Verwandte der Seniorin habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, weshalb eine Kaution zu zahlen sei.
Seniorin lockt Betrüger in Falle
Die smarte Seniorin ließ sich jedoch nicht täuschen, sondern informierte stattdessen die echte Polizei. Während sie weiterhin mit den Betrügern in Kontakt blieb, traf sie sich heimlich mit den Beamten in ihrem Garten. Gegen 17.30 Uhr gelang es ihr, den Betrüger zu einer fingierten Übergabe an ihrem Wohnhaus in der „Oberen Waldstraße“ zu locken.
Eine Festnahmeeinheit der Polizei war im Nahbereich des Hauses in Stellung gegangen. Nachdem die Seniorin dem falschen Polizisten eine präparierte Tasche ohne Wertgegenstände übergeben hatte, wurde der Täter nach dem Verlassen des Grundstücks von den Beamten festgenommen. Weitere Mittäter konnten in der Nähe nicht gefunden werden.
Ähnliche Fälle bekannt
Im selben Tatzeitraum wurden ähnliche Fälle im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Osnabrück gemeldet, diese hörten jedoch auf, nachdem der falsche Abholer festgenommen worden war. Am Freitag wurde der 57-Jährige schließlich dem Amtsgericht Osnabrück vorgeführt, wo aufgrund von Fluchtgefahr Untersuchungshaft angeordnet wurde. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.
Von der Polizei gab es abschließend noch ein Lob an die clevere Seniorin, deren kühnes Verhalten einen maßgeblichen Anteil an der Festnahme des Täters und mutmaßlich auch an der Verhinderung weiterer Schadenseintritte hatte.