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Dumm und Dümmer in Osnabrück:
ohne Versicherung und Helm vor Polizei geflüchtet

Mit dieser Ausrede haben sich zwei besonders „clevere“ Verkehrsteilnehmer wohl vollends um Kopf und Kragen geredet:

bis jetzt sind immer alle Verfahren eingestellt worden und daher hätte man nichts zu befürchten

Was war passiert?

Ostersonntag, kurz nach 22 Uhr, kam einer Funkstreife auf der Franz-Lenz-Straße (Hasepark) ein Roller entgegen, auf dem zwei Personen fuhren.

Lange Liste von Vergehen bei nur einer Kontrolle

Roller vs. PolizeiautoEiner der beiden trug keinen Helm, so dass das Fahrzeug von den Polizisten angehalten werden sollte. Der Streifenwagen wendete, der Roller gab Gas.
Die Beamten gaben dem Rollerfahrer deutlich zu verstehen, dass er anhalten sollte, aber der setzte seine Fahrt unbeirrt fort und beschleunigte noch. Der Fahrer des Rollers versuchte, nach rechts über einen Parkstreifen zu flüchten, er geriet dabei ins Schlingern und stieß mit dem Streifenwagen zusammen. Doch damit nicht genug!
Der jugendliche Fahrer setzte seine Fahrt fort, konnte aber von den beiden Polizisten, die zwischenzeitlich ausgestiegen waren, gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden Jungen mit einem nicht versicherten Roller unterwegs waren (die Versicherung galt für 2014). Weiterhin bestand der Verdacht, dass die Geschwindigkeit des Rollers verändert wurde und somit auch ein „richtiger“ Führerschein für das Fahrzeug erforderlich war. Eine dementsprechende Fahrerlaubnis konnten die beiden 15 und 16 Jahre alten Beteiligten nicht vorlegen. Bei dem Unfall entstand an dem Streifenwagen ein Schaden von ca. 1000 Euro; an dem Roller, der später für eine eingehende Untersuchung sichergestellt wurde, waren es ca. 100 Euro. Verletzt wurde niemand.

 

Polizeibekannte Täter attackieren Beamte nach Unfallaufnahme

Während der Unfallaufnahme wurden die Polizisten von den beiden Jugendlichen beleidigt und verbal attackiert.

Die polizeibekannten Jugendlichen werden sich wohl wegen folgender Delikte verantworten müssen:

  • Missachten von Haltezeichen
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Ob die Beleidigungen auch geahndet werden, darüber schweigt sich die Polizeimeldung aus.

Als ihnen die Tatbestände vorgehalten wurden, erklärten sie, dass „bis jetzt immer alle Verfahren gegen sie eingestellt worden seien und sie von daher nichts zu befürchten hätten“.

PM PI OS


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