Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht im Erfolg der „Schweizer Klimaseniorinnen“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Durchbruch für den Klimaschutz und erhofft sich Rückenwind für eigene Klagen in Deutschland. Die Umwelthilfe kritisiert das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als unzureichend und fordert konsequente Umsetzung sowie verschärfte Zielvorgaben.
Hoffnung durch Schweizer Urteil
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hebt hervor, dass „der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz“ sei und die im Oktober 2022 beim EGMR eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg habe. Neun Jugendliche und junge Erwachsene, welche bereits das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 erstritten hatten, haben mit der Unterstützung der Umwelthilfe 2022 die Bundesregierung vor dem EGMR verklagt. Sie sehen die Anpassungen im Klimaschutzgesetz nach dem Karlsruher Urteil als ungenügend.
Ungenügendes Klimaschutzgesetz
Die Unzulänglichkeit des Klimaschutzgesetzes gefährdet laut Resch „die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen“. Er betont, dass die Bundesregierung zwar bekunde, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen, jedoch belegten „neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht“ sei. Daher fordert Resch, dass „das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden“.
Position des EGMR
Der EGMR sowie das Bundesverfassungsgericht räumen den Staaten breiten Spielraum in ihren Bemühungen um Klimaschutz ein und betonen die Notwendigkeit eines CO2-Budgets oder anderer geeigneter Maßnahmen. Der EGMR stellt dabei das 2-Grad-Limit als überholt dar und beruft sich auf das 1,5-Grad-Ziel. Es fordert, dass Staaten konkrete Pfade für die CO2-Reduktion aufstellen und aufzeigen müssen, dass sie eingehalten werden. Dafür müssen die Reduktionsziele auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft bleiben und nötige Maßnahmen zeitnah eingeführt werden.
Klimaschutz und Menschenrechte
Der EGMR geht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinaus und betont, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie unzureichende Maßnahmen für den Klimaschutz treffen. Dieses Urteil stärkt die Position der Umwelthilfe und gibt Anlass zur Hoffnung auf ähnlich positive Entscheidungen in Deutschland.
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