Droht dem Osnabrücker Zoo eine millionenschwere Rückzahlung von EU-Fördermitteln? Nach Unterlagen, die unserer Redaktion vorliegen, könnte dem Zoo eine Rückzahlung von zwei Millionen Euro von insgesamt 2,8 Millionen Euro Fördergeldern drohen. Das Geld wurde von der landeseigenen NBank für die im vergangenen Sommer eröffneten Wasserwelten „Mariasiel“ ausgezahlt.
Auslöser für die von der NBank zugestellten möglichen Rückforderung ist eine Überprüfung der Baumaßnahmen der Wasserwelten durch die EU, bei der ein vorzeitiger Baubeginn, noch vor Zusage der Fördermittel, festgestellt worden sein soll.
Zoo-Geschäftsführer Andreas Busemann, dessen Anstellung vorzeitig zum Jahreswechsel enden wird, informierte am Freitagnachmittag mit einem großen Verteiler per E-Mail mehr als zwei Dutzend Empfänger, bis hin zum Betriebsrat, der Osnabrücker Volksbank und der Sparkasse, über die drohende Millionenrückzahlung. Im als Anhang versendeten „Finanzstatusbericht“ Juni 2023 heißt es, die drohende Zahlung würde „fatale Folgen“ für die Zoo Osnabrück gGmbH haben.
Zoo-Geschäftsführer sieht keine echte Gefahr
Unsere Redaktion bat auch Andreas Busemann um ein Statement zur aktuellen Situation, in der sich der Zoo nun befindet. Nach Angaben von Busemann sind Rückfragen der Prüfinstanz* „ein gängiges Procedere bei Überprüfungen“.
„Das war sowohl bei der Förderung von Takamanda als auch bei der Förderung der Löwenanlage so. Die werden aktuell beantwortet. Eine echte Gefahr sehen wir nicht.“
EU und NBank uneins über die Rückforderung?
Der Geschäftsführer der Zoo gGmbH betont gegenüber unserer Redaktion auch, dass in das gesamte Verfahren ein renommierter Fachanwalt für Vergaberecht eingebunden worden sei.
„Mit diesem Anwalt haben wir ‚vor‘ der Ausschreibung mit der NBank das Ausschreibungsverfahren besprochen. Dieser Fachanwalt beantwortet gerade die offenen Punkte.“
Die Bank, so Busemann, habe in einer am Freitagnachmittag durchgeführten Videokonferenz den Standpunkt des betrauten Anwalts und damit auch des Zoos bestätigt. „Ende August rechnen wir mit einem positiven Abschluss der Prüfung.“
Zoo-Geschäftsführer vielfach unter Druck
Andreas Busemann war im späten Frühjahr in die Schlagzeilen geraten, als Hintergründe zu der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Zoo gGmbH bekannt wurden. Unsere Redaktion hatte diesem Themenfeld u.a. eine dreiteilige Artikelserie (Teil 1, 2, 3 hier) gewidmet.
____
*Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Artikels wurde eine Aussage von Andreas Busemann so interpretiert, als sei die Information des Aufsichtsrates über eine laufende Prüfung ein gängiges Verfahren. Nach Klarstellung durch Herrn Busemann wurde diese Aussage korrigiert.