(mit Material von dts) Neue Wohngemeinnützigkeit soll Unternehmen zu gemeinnützigem Wohnraum befähigen
Das Bundesbauministerium unter Leitung von Klara Geywitz (SPD) hat ein Eckpunktepapier zur neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) vorgelegt, das Unternehmen auf verschiedenen Wegen befähigen soll, gemeinnützigen Wohnraum zu bewirtschaften. Laut Berichten der Funke-Mediengruppe sollen Wohnungsunternehmen vollständig in die neue Gemeinnützigkeit wechseln oder sich als NWG-Unternehmen neu gründen können. Im Gegenzug müssen sie sich verpflichten, dauerhaft Mieten anzubieten, deren durchschnittlicher Satz unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Steuerliche Erleichterungen als Anreiz für Unternehmen
Als Anreiz für den Eintritt in die neue Wohngemeinnützigkeit sowie Neubau- und Investitionszulagen sollen die Unternehmen Steuerbefreiungen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Erleichterungen bei der Grundsteuer erhalten. Unternehmen, die bereits heute in der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt gelten, sollen als zweite Option stärker selbstlos handelnde Organisationen als Wohnungsvermieter gewinnen. Das Ministerium schlägt vor, einen „wohngemeinnützigen Zweck“ in die Abgabenordnung einzufügen.
Ertragssteuerentlastungen für Unternehmen mit gemeinnützigen Kriterien
Als dritte Option schlägt das Bauministerium vor, dass Unternehmen nur einen bestimmten Anteil ihres Bestandes nach gemeinnützigen Kriterien vermieten können und im Gegenzug bei der Ertragssteuer entlastet werden. Das Ministerium macht in den Eckpunkten keine Angaben zu den Kosten der neuen Wohngemeinnützigkeit.
Positive Bewertung von Wohnpolitikerin Hanna Steinmüller
Wohnpolitikerin Hanna Steinmüller (Grüne) wertete die Eckpunkte als Erfolg und betonte: „Das Papier zeigt: Dauerhaft bezahlbares Wohnen ist möglich“. Sie forderte die Koalition dazu auf, nun zügig einen Gesetzentwurf zu folgen, wenn diese es mit dem bezahlbaren Wohnen ernst meine.