Drei Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Osnabrück aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2020 nahm die Frau zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte die 38-Jährige rund 450 Euro Arbeitslosengeld I zu unrecht kassieren.
Computerabfrage deckte Betrug auf
Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.
Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Agentur für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.