Drei Deutsche wurden am Montag in Düsseldorf und Bad Homburg wegen des Verdachts der Spionage für China festgenommen. Sie sollen im Auftrag eines chinesischen Geheimdienstes in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren Technologien beschafft und gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.
Verdächtige festgenommen und durchsucht
Am Montag wurden drei Deutsche in Düsseldorf und Bad Homburg festgenommen. Sie stehen unter dringendem Verdacht, seit einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor Juni 2022 für einen chinesischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein und im Zuge dessen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Dies teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem seien die Wohn- und Arbeitsplätze der Beschuldigten durchsucht worden.
Agententätigkeit für chinesischen Geheimdienst
Einer der Männer soll als Agent für einen in China ansässigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS fungiert haben. Ihm wird vorgeworfen, im Auftrag dieser Person in Deutschland militärisch nutzbare, innovative Technologien beschafft zu haben. Hierzu soll er sich eines Ehepaars bedient haben, welches von Düsseldorf aus eine Firma betreibt. Dieses Ehepaar hätte als Medium zur Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen aus der deutschen Wissenschaft und Forschung gedient und über ihre Firma ein Kooperationsabkommen mit einer deutschen Universität zum Wissenschaftstransfer abgeschlossen.
Verdacht des Technologietransfers für Militärzwecke
In der ersten Phase ging es um die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Maschinenteilen, die auch für den Betrieb leistungsstarker Schiffsmotoren, etwa in Kampfschiffen, von Bedeutung sind. Es wird vermutet, dass hinter diesem chinesischen Vertragspartner der Mitarbeiter des MSS stand, von dem der erste Beschuldigte seine Aufträge erhalten haben soll. Die Finanzierung des Projekts erfolgte durch staatliche chinesische Stellen.
Verstoß gegen EU-Dual-Use-Verordnung
Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme befanden sich die Beschuldigten in weiteren Verhandlungen über Forschungsprojekte, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas dienlich sein könnten. Darüber hinaus sollen die Beschuldigten im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus einen Speziallaser angeschafft und diesen ohne Genehmigung nach China ausgeführt haben. Dieses Instrument unterfällt der EU-Dual-Use-Verordnung, laut Bundesanwaltschaft.
Erkenntnisse des Verfassungsschutzes entscheidend
Das Verfahren basiert maßgeblich auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz. Den Beschuldigten soll Anfang dieser Woche der Haftbefehl vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs verkündet werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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