Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, ruft Bund und Länder dazu auf, aus Vorfällen wie der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags zu lernen und in vorausschauender Weise auch die Geschäftsordnungen der Parlamente in Betracht zu ziehen. Sie betont auch die Bedeutung, die Debatte über Schutzmaßnahmen für das Bundesverfassungsgericht nicht nur zu führen, sondern sie auch umzusetzen.
Empfehlungen an Parlamente
Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, hat in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) betont, dass Parlamente im Bund und in den Ländern aus Ereignissen wie der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags lernen sollten. Obwohl es nicht ihre Aufgabe sei, Ratschläge zu erteilen, sagte König: „Vorausschauendes Handeln auch in Bezug auf die Geschäftsordnungen der einzelnen Parlamente ist sicherlich nicht verkehrt.“
Schutzmaßnahmen für das Bundesverfassungsgericht
Des Weiteren begrüßte König die aktuellen Debatten zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz. Sie ist der Ansicht, dass diese nicht nur auf Diskussionen beschränkt bleiben sollten. „Ich denke und hoffe, dass das Vorhaben noch vor der nächsten Bundestagswahl zu einem erfolgreichen Ende gebracht wird“, äußerte sie hierzu.
Verteidigung der Demokratie
Auf die Frage, wer im Ernstfall die Demokratie verteidige, betonte König die kollektive Verantwortung aller Akteure. „Alle sind aufgerufen, wenn sie unsere Demokratie erhalten wollen, sich dafür einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht allein könnte die Demokratie nicht retten“, sagte sie.
Zum Hintergrund: Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags musste von einem AfD-Politiker als Alterspräsident geleitet werden, woraufhin das Landesverfassungsgericht eingreifen musste, um Rechtsklarheit zu schaffen.
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