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Startseite Deutschland & die WeltDobrindt weist Kritik an Umgang mit Rassismus-Studie zurück
Deutschland & die Welt

Dobrindt weist Kritik an Umgang mit Rassismus-Studie zurück

von Hasepost Redaktion 25. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 25. Februar 2026
Alexander Dobrindt am 25.02.2026 / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat Kritik am Umgang mit der Veröffentlichung einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen. Die Ergebnisse der Untersuchung seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden und die Stellungnahmen von Bundespolizei und Bamf öffentlich einsehbar, betonte der Minister in einem Interview. Die Studie sei zudem nicht von der Bundesregierung beauftragt worden, sondern nur von seinem Ministerium veröffentlicht worden.

Dobrindt weist Vorwürfe zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) sagte den Sendern RTL und ntv am Mittwoch, die Ergebnisse der Studie seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden. „Sowohl die Bundespolizei als auch das Bamf haben schon Stellungnahmen dazu abgegeben, die auch veröffentlicht worden sind und einsehbar sind, sodass es einen ganz öffentlichen Umgang mit dieser Studie – die keine Studie der Bundesregierung ist – auch gibt“, so Dobrindt (RTL/ntv).
Die Untersuchung sei bereits in der vorletzten Wahlperiode beauftragt worden und inzwischen veröffentlicht. „Diese Studie ist in der vorletzten Wahlperiode, glaube ich, beauftragt worden.“ Das Innenministerium habe sie veröffentlicht; von einem Zurückhalten könne daher keine Rede sein. Genau so müsse man „mit Studien umgehen, die man nicht selber in Auftrag gegeben hat“. Dobrindt behauptete, dass die Studie zeige, dass die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter in den Behörden „hochprofessionell, engagiert und korrekt auch arbeiten“.

Rassismus in Behörden untersucht

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur.

Schutzlücken im Rechtsrahmen

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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