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Startseite Deutschland & die WeltDobrindt setzt nach AfD-Gerichtsentscheidung auf Hauptsacheverfahren
Deutschland & die Welt

Dobrindt setzt nach AfD-Gerichtsentscheidung auf Hauptsacheverfahren

von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 26. Februar 2026
Alexander Dobrindt am 25.02.2026 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach dem vorläufigen Stopp der Einstufung der AfD als gesichert extremistisch im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln richtet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) den Blick auf das Hauptsacheverfahren. Während Dobrindt die Einschätzung des Gerichts zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei hervorhebt, kritisiert der Grünen-Politiker Till Steffen die Entscheidung und fordert ein entschiedenes Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Innenminister Dobrindt setzt auf Hauptsacheverfahren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) kündigte nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln an, den Fokus nun auf das Hauptsacheverfahren zu legen. Das Gericht sage "deutlich, dass eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden", erklärte Dobrindt am Donnerstag laut seinen Ausführungen.
Weiter sagte Dobrindt: "Dennoch konnte das Gericht im Rahmen des Eil-Rechtsverfahrens gegenwärtig keine das Gesamtbild der Partei diesbezüglich beherrschende Prägung feststellen. Das bedeutet, dass man sich jetzt auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen."
Mit Blick auf Forderungen nach einer Prüfung eines Parteiverbots betonte der Innenminister, man müsse die AfD "wegregieren" und nicht "wegverbieten" wollen. "Ich sage das jetzt auch, gerade weil dieser Beschluss, den wir heute zur Kenntnis nehmen, zeigt, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist. Das Gericht hat heute noch mal deutlich gemacht, wie hoch die Hürden auch einer Einstufung sind und nochmal sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es immer auch um eine im Gesamtbild beherrschende Prägung gehen muss, die nachgewiesen wird."

Kritik von Grünen-Politiker Steffen

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) äußerte deutliche Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. "Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).
Steffen warf dem Gericht vor, die Strategie der Partei verkannt zu haben. "Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs `Remigration` für die AfD als Gesamtpartei", sagte er dem "Handelsblatt". "Es ist Methode der AfD, die wahre Bedeutung etwa im Parteiprogramm zu verschleiern. Genau mit dieser Methode hat sich das Gericht aber täuschen lassen."

Hintergrund: Hochstufung durch den Verfassungsschutz

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Am 5. Mai 2025 erhob die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage und stellte zugleich einen Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht Köln stellte im Eilverfahren fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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