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Startseite Deutschland & die WeltDobrindt: AfD bleibt trotz Gerichtsbeschluss Verfassungsschutz-Beobachtungsfall
Deutschland & die Welt

Dobrindt: AfD bleibt trotz Gerichtsbeschluss Verfassungsschutz-Beobachtungsfall

von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 27. Februar 2026
Alexander Dobrindt am 27.02.2026 / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts in Köln an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz festhalten. Das Gericht hatte entschieden, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann, zugleich aber auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei hingewiesen.

Dobrindt bekräftigt Beobachtung der AfD

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Nachrichtensender "Welt", dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln die Grundlage für die weitere Beobachtung der AfD nicht infrage stelle. Zum Beschluss, wonach die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden kann, sagte er wörtlich: "Dieser Beschluss sagt ja deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden sind, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Also, das wird schon mal deutlich formuliert." (Quelle: "Welt")
Weiter führte Dobrindt aus, das Gericht habe zugleich festgestellt, dass diese Bestrebungen nicht das Gesamtbild der Partei prägten. Wörtlich sagte er: "Aber – und dazu kommt dann eben auch das Gericht zum Entschluss – es ist nicht gesamtprägend für diese Partei. So. Und deswegen bleibt es dabei: Die AfD ist ein Beobachtungsfall. Das ist das, was wir auch aktuell für die AfD sehen. Und ansonsten ist ein Hauptsacheverfahren das, was entsprechend vom Verfassungsschutz begleitet werden muss. Und da wird der Vortrag des Verfassungsschutzes dann auch weiter im Hauptsacheverfahren stattfinden." (Quelle: "Welt")

Keine Konsequenzen für Länderpraxis

Auch für das Vorgehen der Länder erkennt Dobrindt nach dem Kölner Beschluss keinen unmittelbaren Änderungsbedarf. Zunächst müsse die Entscheidung des Gerichts detailliert ausgewertet werden. "Vielmehr gelte es, den Beschluss genau zu analysieren. 'Dafür hat das BfV, der Verfassungsschutz, die Verantwortung in der Analyse. Auswirkungen auf das, was in den Ländern spezifisch zu den Landesverbänden der AfD anbelangt, gibt es nicht.'" (Quelle: "Welt")

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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