Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat den „Veggie“-Leitsatz überarbeitet und erlaubt nun die Bezeichnung von pflanzlichen Fleisch-Ersatzprodukten als vegetarisch oder vegan, auch wenn sie sich auf spezifische Tierarten oder Fleischteilstücke beziehen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Änderung der Regelungen für Fleischersatzprodukte
Die DLMBK hat am Donnerstag eine Reform des bisherigen Leitsatzes für „Veggie“-Produkte beschlossen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Kommissionskreise berichtet, dürfen Lebensmittelkennzeichnungen wie „vegane Steaks“ oder „vegetarisches Filet“ nun verwendet werden. Bisher war es unzulässig, Ersatzprodukte, die sich auf eine spezifische Tierart wie Kalb oder Fleischteilstücke wie Steak oder Filet bezogen, als vegetarisch oder vegan zu bezeichnen.
Neue Regelungen müssen noch genehmigt werden
Die überarbeiteten Regelungen müssen nun noch durch das Bundesernährungs- und Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies soll noch vor Ende des Jahres geschehen.
Kriterien für die Kennzeichnung
Die DLMBK legte auch fest, welche Kriterien die Ersatzprodukte erfüllen müssen, damit die neue Kennzeichnung zulässig ist. Hierzu zählen Anforderungen an Inhaltsstoffe und auch an Sensorik, Textur, Geruch und Geschmack der Lebensmittel.
Aufgabe und Zusammensetzung der DLMBK
Die DLMBK ist ein unabhängiges Gremium, das zu gleichen Teilen aus je acht Experten aus den Bereichen Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Wissenschaft besteht. Sie ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium unter Leitung von Minister Cem Özdemir (Grüne) unterstellt. Die Kommission hat unter anderem die Aufgabe, Leitsätze für Lebensmittel zu erarbeiten und zu überarbeiten.
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