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DJV-Chef sicher: Compact-Verbot vor Gericht bestandfähig

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Mika Beuster, hat sich zur Debatte um das kürzlich durch das Bundesinnenministerium verhängte Verbot des Compact-Magazins geäußert. Er erwartet, dass das Verbot vor Gericht Bestand haben wird.

Kein Journalismus, sondern Rechtsextremismus

Mika Beuster, der Bundesvorsitzende des DJV, äußerte sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) kritisch über das Compact-Magazin: „Was Compact macht, hat in meinen Augen mit Journalismus nichts zu tun, das ist verschwörungsideologisch, das ist – wie der Verfassungsschutz sagt – gesichert rechtsextrem“. Dennoch betonte er, dass grundsätzlich die Pressefreiheit gelten müsse und auch für Publikationen verteidigt werden sollte, die einem politisch nicht gefallen.

Verbot könnte Bestand haben

„Bei Compact scheint aber die Schwelle zum Extremismus überschritten, mit dem Aufruf zu Straftaten und zur Abschaffung der Demokratie“, stellte Beuster fest. Er geht davon aus, dass das Bundesinnenministerium bei der Verhängung des Verbots juristisch korrekt vorgegangen ist: „Die detaillierten Verbotsgründe sind uns noch nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass das Bundesinnenministerium juristisch sauber gearbeitet hat“.

Mögliche Konsequenzen eines Scheiterns

Der DJV-Vorsitzende sieht mögliche ernsthafte Folgen, falls das Verbot scheitert: „Ich bin mir sicher, dass das Verbot vor Gericht landet und gehe davon aus, dass es auch Bestand haben wird. Sollte das Bundesinnenministerium mit dem Verbot scheitern, weil es schlampig gearbeitet hat, wäre das politisch ein fatales Signal.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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