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Startseite Deutschland & die WeltDIW fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Deutschland & die Welt

DIW fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. November 2024
Solidaritätszuschlag / Foto: dts
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Vor der mündlichen Verhandlung über den Solidaritätszuschlag beim Bundesverfassungsgericht empfiehlt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) dessen Abschaffung. Laut DIW-Steuerexperte Stefan Bach können vereinigungsbedingte Belastungen mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden, weshalb der Zuschlag finanzpolitisch kaum noch begründbar sei.

DIW fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags

„Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung kaum noch zu begründen“, zitiert die „Welt“ den DIW-Steuerexperten Stefan Bach. In seinem Analysepapier spricht Bach von fortbestehenden vereinigungsbedingten Belastungen des Bundes. Jedoch, so seine Einschätzung, könnten diese mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem bewältigt werden. Bach wird in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als Sachverständiger auftreten.

Belastungen des Bundeshaushalts als „moderat“ eingeschätzt

Bach veranschlagt die erwarteten Sonderbelastungen des Bundeshaushalts durch die Folgen der Wiedervereinigung für das Jahr 2025 mit 14,4 Milliarden Euro und für das Jahr 2030 mit 15,9 Milliarden Euro. „Gemessen am Volumen des Bundeshaushalts von mehr als 500 Milliarden Euro einschließlich der Sondervermögen, sind diese Belastungen jedoch ‚moderat'“, schreibt der DIW-Experte. Darüber hinaus lasse sich immer schwieriger ein direkter Zusammenhang zwischen der Wiedervereinigung und notwendigen Ausgaben herstellen.

Verfassungsbeschwerde gegen Soli

Die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag war im Jahr 2020 von FDP-Politikern eingereicht worden. Unter ihnen gehören der aktuelle FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sowie die beiden ehemaligen parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel und Florian Toncar. „Jetzt klärt Karlsruhe, unter welchen Voraussetzungen der Bund von seinen Bürgern eine Ergänzungsabgabe erheben darf“, sagte Toncar der „Welt“. Er betonte, dass nach fast 30 Jahren der 1995 dauerhaft eingeführte Solidaritätszuschlag nicht mehr zu rechtfertigen sei. „Die unmittelbaren Kosten der deutschen Wiedervereinigung sind längst bezahlt“, erklärte er.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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