Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) äußert in seinem 9. Menschenrechtsbericht Kritik an der jüngsten Migrationspolitik in Deutschland. Es bezeichnet diese als “eine Politik, die auf Abwehr und Abschreckung von Schutzsuchenden setzt” und fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, im Wahlkampf uneingeschränkt zu allen Grundrechten zu stehen.
“Einschneidende Verschärfungen”
Die Direktorin des DIMR, Beate Rudolf, äußert ihre Sorge über Vorschläge, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen oder das menschenwürdige Existenzminimum infrage zu stellen. Sie betont: “Menschenrechte gelten entweder für alle oder für niemanden.”
Rudolf warnt davor, die aktuelle Politik der Abschreckung und Abschottung könnte nicht nur Schutzsuchende betreffen. Ihrer Meinung nach könnten auch andere Gruppen von einer Absenkung des Existenzminimums betroffen sein.
Kritik an Bezahlkarte für Asylsuchende
Die Praxis, Asylsuchenden Bezahlkarten zu geben, wird vom DIMR ebenfalls bemängelt. Nach Rudolfs Worten besteht hier die Gefahr, Menschen zu schikanieren, ohne dass bewiesen ist, dass solche Maßnahmen die Anzahl der Flüchtlinge reduzieren. Sie fordert wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte.
Ablehnung von ausgelagerten Asylverfahren
Rudolf spricht sich klar gegen eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus. Sie ist überzeugt: “Ausgelagerte Asylverfahren können in der Praxis nicht menschenrechtskonform gestaltet werden – sie werden immer mit Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden einhergehen.”
Der Menschenrechtsbericht des Instituts enthält insgesamt 42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen und bewertet politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 in Deutschland besonders relevant waren. Neben dem Migrationsrecht werden auch die Themen Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Bedingungen für Wanderarbeiter und Unternehmensverantwortung im Hinblick auf Menschenrechtsfragen behandelt.
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