HASEPOST
 
HASEPOST

Dienstag geht es los: Die Hamburger Straße wird endlich renoviert – bis 2025

Hamburger Straße

Osnabrückerinnen und Osnabrücker hatten sich bereits an das jahrelange Provisorium gewöhnt, das zuletzt jedoch nur noch eine einspurige Verkehrsführung vom Schinkel stadteinwärts vorsah. Jetzt soll die Hasepark-Magistrale endlich ausgebaut werden, dafür wird die Hamburger Straße ab Dienstag (30. August) voll gesperrt.

Eine offizielle Umleitung wird nicht ausgewiesen. Insbesondere für den Schwerlastverkehr und das Gewerbegebiet Hasepark ist allerdings eine Ausweichempfehlung über den Straßenzug Hannoversche Straße – Schellenbergstraße – Mindener Straße in beide Richtungen beschildert. Eine Zufahrt ins Lokviertelquartier ist weiterhin möglich. Auch die Anliegergrundstücke nördlich des Schienenüberwegs sind weiterhin erreichbar. Die direkt betroffenen Anlieger wurden bereits über die Sperrung und die anstehenden Bauvorhaben informiert.

Behelfsbrücke für nicht motorisierten Verkehr

Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende kann die bisherige Wegeverbindung weitestgehend aufrechterhalten werden. Zunächst können sie noch die bisherigen Wege nutzen, ab Mitte September ist eine Behelfsbrücke eingerichtet, damit sie das Baufeld sicher passieren können.

Anfang 2025 sollen die Bauarbeiten dann vollständig abgeschlossen sein.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion