HASEPOST berichtete bereits unmittelbar nach dem entscheidenden Ratsbeschluss.
Am Mittwoch, 1. April, tritt die Zweitwohnungssteuer nun in Kraft. Sie betrifft alle, die in Osnabrück eine Zweitwohnung haben – es gibt allerdings ein paar Ausnahmen. Hier alle Fakten:
Die Steuer wirkt vor allem indirekt auf die Stadtkasse
Für die Stadt Osnabrück noch wichtiger als die Einnahmeerzielung, ist der indirekte Effekt dieser Steuer: so kommen die wirklich großen Beträge in den Stadtsäckel.
Mit der Steuer soll erreicht werden, dass die Zweitwohnsitzinhaber sich mit Erstwohnsitz in Osnabrück anmelden. Dies hat für die Stadt erhebliche Mehreinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Folge. Die Verteilung erfolgt unter anderem nach der statistischen Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06. des Vorjahres.
Die Einnahmen durch die neue Steuer schätzt die Verwaltung auf überschaubare 140.000 Euro. Die erwarteten Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichs sollen bereits im ersten Jahr eine halbe Million Euro in die klammen Kassen spülen – in den Folgejahren wird mit jährlich rund einer Million Euro gerechnet.
Stadt schreibt alle Betroffenen an
Etwa Mitte April erhalten alle, die am 1. April 2015 einen Zweitwohnsitz in Osnabrück haben, ein Informationsschreiben vom Fachbereich Finanzen und Controlling/Fachdienst Steuern und Gebühren. Zusammen mit diesem Schreiben werden Fragebögen verschickt, die ausgefüllt und zurückgegeben werden müssen und die dann als Grundlage für die Entscheidung über eine Steuerpflicht dienen.
Wie in der Bibel: “der Zehnte” geht an die Stadt
Der Steuersatz ist zehn Prozent der Nettokaltmiete. Falls jemand eine Zweitwohnung hat, aber keine Miete zahlt, muss er trotzdem die Steuer bezahlen. Berechnet wird dann nach der Nettokaltmiete, die für Räume in ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gezahlt wird.
Es gibt Ausnahmen!
Von der Steuer ausgenommen sind Studenten und Auszubildende, die in einer anderen Stadt studieren und dort auch ihren Erstwohnsitz gemeldet haben, aber eine Nebenwohnung bei ihren Eltern in Osnabrück haben – sofern sie noch keine 29 Jahre alt sind. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die in der Nebenwohnung therapeutisch oder sozialpädagogisch betreut werden. Eine weitere Ausnahme sind Gemeinschaftsunterkünfte für Soldaten, Polizeivollzugsbeamte und Personen, die im Bundesfreiwilligendienst arbeiten.
Und wann wird die Steuer fällig?
Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Osnabrück ist günstig!
Das Portal Zweitwohnsitzsteuer listet alle deutschen Städte mit einer vergleichbaren Steuer auf. Das arme (aber sexy?) Berlin ist auch hier vergleichsweise “billig”, mit effektiv nur 5%, aber je weiter man südlich geht, desto teuerer wird es. Wer in Baden-Württemberg leben will, “darf” für das Privileg einer Zweitwohnung in Überlingen fast ein Drittel seiner Miete als zusätzliche Steuer überweisen, und auch am Bodensee, genauer in Lindau (Bayern), langt man mit rund 22% ordentlich zu. Selbst im östlichsten Osten der Republik, in Cottbus möchte man 15% von seinen Zweitwohnsitz-Bürgern kassieren. So gesehen: Osnabrück ist ein Schnäppchen! Und wer jetzt “echter” Osnabrücker wird, der zahlt auch in Zukunft nichts extra.
Christian Schmidt, Symbolfoto