Der Sommer kommt langsam in Osnabrück an und das bedeutet für viele Menschen, im kleinen oder großen Kreis anzugrillen. Doch wo ist Grillen in der Friedensstadt erlaubt und wo nicht?
Grundsätzlich gilt für alle Grünflächen der Stadt Osnabrück die Grünflächensatzung. Demnach dienen Grünflächen vordergründig zur Erholung und „dürfen ohne besondere Genehmigung nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt.“ Besonders wichtig dabei ist die Rücksichtnahme auf andere Bürgerinnen und Bürger sowie die Schonung von Natur und Landschaft. Das, was für die einen ein entspannter Grillabend ist, kann für die anderen zu einer belästigenden Rauchwolke werden. Auch die Entsorgung von Grillasche auf Grünflächen oder in andere brandgefährdete Gefäße – etwa nicht darauf ausgelegte Mülleimer – ist streng verboten.
Einweggrills nicht zulässig
Beachtet man die Regeln der Grünflächensatzung, ist Grillen in öffentlichen Parks nicht verboten. Nicht erlaubt ist allerdings „das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Grillplätze, wenn es sich nicht um handelsübliche Holzkohlegrills handelt bzw. der Abstand zwischen Glut und Grasnarbe weniger als 30 cm beträgt.“ Ausnahmen davon sind Einweggrills, die generell nicht auf öffentlichen Plätzen zulässig sind.
Lieber auf Grillplätze ausweichen
Ausgewiesene öffentliche Grillplätze befinden sich beispielsweise am Rubbenbruchsee (Ostufer) oder am Schinkelberg (beim Fernsehturm). Doch insbesondere beim letzteren ist Achtung geboten: Aufgrund der heißen Temperaturen kann das Grillen während der Sommermonate trotzdem verboten werden. Tonangebend sind hier die Vorschriften zum Schutz des Waldes und seiner Bewohner. Grillfans sollten sich also vor jedem Grillabend im Hochsommer über aktuell gültige Regelungen informieren.