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Startseite Deutschland & die WeltDie eigene Gartensauna: Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Deutschland & die Welt

Die eigene Gartensauna: Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

von Redaktion Hasepost 28. Januar 2025
von Redaktion Hasepost 28. Januar 2025
Sauna
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Die Anzahl der Deutschen, die regelmäßig in die Sauna gehen, ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Das Schwitzen in einer Saunalandschaft kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit, während viele Leute am liebsten am Ende des Tages mal eben mit ihren Familienmitgliedern in die eigene Sauna steigen würden. In und um Osnabrück herum steigt deshalb die Nachfrage nach der eigenen Gartensauna. Doch wie kompliziert ist der eigene Bau und ist dafür eine offizielle Genehmigung erforderlich?

Eine eigene Wellness-Oase zu haben, ist für viele Menschen ein echter Traum. Sie hilft nach einem langen Arbeitstag beim Entspannen und schafft Gemeinschaft mit Familienmitgliedern, Freunden und netten Nachbarn. Außerdem soll sie die Gesundheit fördern und den Wert des Hauses in die Höhe treiben. All diese Punkte sprechen auf jeden Fall für den Bau der eigenen Sauna. Aber ist das wirklich so einfach?

Die Gesetzeslage in Niedersachsen

Ob man im eigenen Garten eine Sauna bauen darf, hängt davon ab, wo sich das Grundstück befindet und welcher Landesbauordnung es unterliegt. Die Osnabrücker Region unterliegt der Landesbauordnung Niedersaachsen (NBauO), die zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben unterscheidet. Ob man für die eigene Gartensauna eine Genehmigung braucht, ist also nicht so leicht zu beantworten.

Meistens wird eine Sauna als sogenanntes Nebengebäude klassifiziert, sodass das Landesbauamt für sie keine Genehmigung austeilen muss. In der Regel hängt diese Frage aber davon ab, wie groß die Sauna sein soll. Handelt es sich um eine kleinere Gartensauna, die vielleicht nur für eine oder zwei Personen ausgelegt ist und in ihrer Größe unter 40 Quadratmetern liegt, benötigt man dafür keine Baugenehmigung.

Größe, Höhe und Abstand zu den Nachbarn

Neben der Grundfläche der Sauna spielt auch ihre Höhe eine Rolle. Zwar sind Saunen meist nicht besonders hoch, doch sollten sie 3 Meter überschreiten, ist für sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung vom Landesbauamt notwendig.

Außerdem spielt es eine Rolle, wie weit sie von den Nachbarn entfernt ist und ob sie im Boden verankert werden soll. Da all diese Faktoren bestimmen können, ob die Sauna genehmigungsfrei errichtet werden darf, sollte man sich bei jedem Bauvorhaben direkt an das zuständige Amt wenden. Wird das Projekt individuell geprüft, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und muss sich auf keinen Fall mit unangenehmen Konsequenzen herumschlagen.

Den Bebauungsplan zu Rate ziehen

In Osnabrück kann man aber auch ohne die Beratung der Fachkräfte schon Auskunft darüber gewinnen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Sauna eine Genehmigung braucht oder nicht. Der örtliche Bebauungsplan beschreibt, wie die Flächen von Grundstücken verwendet werden dürfen.

So kann man zum Beispiel nicht einfach sein Haus so weit ausbauen, dass am Ende keine Grünfläche mehr vorhanden ist. Die maximalen Grundflächenzahlen (GRZ) bestimmen nämlich, zu wie viel Prozent ein Grundstück bebaut werden darf. Die Stadt Osnabrück stellt diese Bebauungspläne öffentlich zur Verfügung.

Wichtige Regeln zum Thema Brandschutz

Überhaupt muss auch die Gartensauna selbst bestimmte Anforderungen erfüllen. Es reicht also nicht aus, selbst Pläne zu entwerfen und mit etwas Holz und einer einfach Konstruktion eine eigene Sauna zu bauen. Die Materialien müssen feuerfest sein, sowohl bei der Verkleidung als auch der Isolierung der Sauna. Die Vorgaben für industrielle Produzenten sind gerade aus diesem Grund so streng.

Für den Ofen selbst gilt die Feuerstättenverordnung. Ob er elektrisch ist oder mit Holz befeuert wird, spielt dabei keine Rolle, denn beide Varianten sind zulässig, solange die Verordnung befolgt wird.

Wichtig ist bloß, dass der vorgeschriebene Abstand zu den Nachbarn eingehalten wird. Die Sauna muss mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn aufgestellt sein und darf dementsprechend nicht direkt an den Zaun grenzen, sondern muss frei stehen. In speziellen Fällen kann diese Regel umgangen werden, denn nicht jeder Besitzer eines Gartens hat auch den entsprechenden Platz. Dann müssen die Nachbarn dem Bauvorhaben aber zustimmen.

Die Rechte der Nachbarn

Wer den Frieden der Nachbarschaft bewahren will, sollte sich so oder so mit den Nachbarn über das Vorhaben unterhalten. Auch wenn alle Bauvorgaben eingehalten werden, kann es nämlich zu Konflikten kommen. Der Rauch, der zum Beispiel bei einer Holzsauna entsteht ruft bei Nachbarn oft erst einmal Unsicherheit aus. Auch die Hitze kann außerhalb der Gartensauna spürbar sein.

Kommt man ohne Baugenehmigung aus, heißt das noch lange nicht, dass auch die Nachbarn mit dem Vorhaben einverstanden sind. Wer offen kommuniziert und die Anregungen der Nachbarn wahrnimmt, kann den Frieden wahren und dafür sorgen, dass sich niemand plötzlich in seinem eigenen Zuhause unsicher fühlt.

Wasser- und Stromanschlüsse

Sind sowohl die Nachbarn als auch die Baubehörde mit der Errichtung der Gartensauna einverstanden, gibt es noch eine letzte Hürde, mit der man sich auseinandersetzen muss, bis man die eigene Wellness-Oase in Gebrauch nehmen kann.

Alle Gartensaunas, die elektrisch betrieben werden, aber auch die, die Holz verbrennen, brauchen einen Stromanschluss. Schließlich brauchen auch Holzsaunas Beleuchtung. Ein solcher Anschluss ist in jedem Fall genehmigungspflichtig und muss von einer zertifizierten Fachkraft eingerichtet erden.

Es lohnt sich also, auch die Kosten dafür schon im Vorhinein mit einzuplanen und im Zweifelsfall mit Experten wie Architekten und Fachanwälte für das Baurecht zu sprechen. Wer entsprechend plant, kann schon bald die eigene Wellness-Oase in Betrieb nehmen und in seine Entspannung, Gesundheit und ein schönes Miteinander investieren – und das womöglich sogar ohne eine Baugenehmigung.

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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