Der bunte Eisvogel / Foto: NABU / CEWE/ Sandra Malz
Laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt am 1. März die Nist- und Brutzeit für Vögel. In der Zeit bis zum 30. September sind daher Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die Tiere nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören, infomiert der NABU.
Von der Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Ausnahmen bilden nur schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden.
Auch privat auf Pflegeschnitte verzichten
Der NABU Niedersachsen appelliert daher an die Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten in diesem Zeitraum einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, berichtet Matthias Freter vom NABU Niedersachsen. „Zudem könnten in aufgeschichteten Reisighaufen aus abgesägtem Holz und Ästen der vergangenen Monate bereits erste Vögel mit dem Nestbau begonnen oder Igel sowie andere Säugetiere einen Unterschlupf gesucht haben“, so Freter weiter.
Der NABU Niedersachsen bittet daher darum, solche Holz- bzw. Reisighaufen jetzt nicht mehr zu entfernen, sondern als Biotopstrukturen im Bestand zu belassen. Dies könne auch gleich zum Anlass genommen werden, im Garten eine kleine wilde Ecke zu belassen, die weitere Tiere anlockt: „Völlig unbewirtschaftete und unbehandelte Naturecken mit speziellen Lebensraumangeboten wie Reisighaufen, aber auch Laub- und Steinhaufen, Trockenmauern, Schmetterlingswiesen, offenen Lehmstellen und wassergebundenen Wegen, bieten vielen Tierarten Nahrung und Unterschlupf“, erklärt Matthias Freter. Komplettiert wird das Ensemble mit Nistkästen und Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse, Hummeln und andere Lebewesen.