Die Ampel-Koalition plant ein Krankenhaustransparenzgesetz, das vorsieht, dass Krankenhäuser ab April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen online veröffentlichen müssen.
Transparenz und Qualität in der Krankenhausbehandlung
„Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, heißt es in dem Entwurf. Das Ziel ist es, dass sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren kann. Es wird argumentiert, dass Patienten ein Recht darauf haben, zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Entsprechend müssen das jeweilige Leistungsangebot, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten veröffentlicht werden.
Informationspflicht über Komplikations- und Sterberate
Zum Umfang der zu veröffentlichenden Informationen gehören dem Entwurf zufolge auch Angaben über die Rate der Komplikationen und der Todesfälle. In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, welcher „Leistungsstufe“ die jeweilige Klinik zuzuordnen ist. Diese Einstufung reicht von der wohnortnahen Grundversorgung bis hin zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Umstrittene Einteilung der Leistungsstufen
Die Einteilung der Leistungsstufen war von den Bundesländern im Rahmen der Verhandlungen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über eine Klinikreform abgelehnt worden. Als Reaktion darauf kündigte Lauterbach an, die Zuordnung auf der geplanten Plattform selbst vorzunehmen.