In der Osnabrücker Altstadt fallen immer mehr Parkplätze weg – durch Veranstaltungen, Stilllegung oder Umwidmung. Das stellt mehr als 300 Anwohner zunehmend vor große Herausforderungen. Sie wollen sich jetzt mit Vertretern der Stadt treffen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Für die nächsten zwei bis drei Jahre wurde der donnerstags stattfindende Wochenmarkt vom Ledenhof auf die Große Domsfreiheit verlegt, wo bereits samstags Marktzeit ist. „Für alle Besitzer eines Bewohnerparkausweises im Parkgebiet B hat diese Maßnahme weitreichende Folgen, da jetzt neben dem Samstagvormittag auch am Donnerstagvormittag das Parken auf der Großen Domsfreiheit nicht möglich ist“, schreibt Heinz-Jürgen Myl vom Atelier Myl in einem Flugblatt, das in der vergangenen Woche verteilt wurde. Laut seinen Angaben würden durch die Wochenmärkte etwa 130 Parkplätze wegfallen.
Lösung für „unhaltbaren Missstand“ soll gefunden werden
„Hinzu kommt die Entnahmen von circa 34 Stellplätzen zugunsten eines Radwegs am Hasetorwall“, so Myl. Weiter zählt er die Umwidmung von Bewohnerparkplätzen unter anderem an der Hasestraße, Bierstraße, Lohstraße sowie in der Lortzingstraße auf. Somit würden nur noch weniger als 100 Parkplätze für ungefähr 300 Bewohnerparkberechtigte verbleiben. „Wir würden deshalb gern gemeinsam mit anderen Betroffenen Kontakt zur Stadt Osnabrück aufnehmen, um zusammen eine Lösung für diesen unhaltbaren Missstand zu finden“, schreibt der Atelier-Besitzer, der auf eine Kontaktaufnahme durch unsere Redaktion nicht reagiert hat.
Was sagt die Stadtverwaltung?
Laut Stadtsprecher Arne Köhler gibt es im Bewohnerparkgebiet B derzeit 343 gültige Parkausweise. Wie viele Stellplätze in diesem Gebiet zur Verfügung stehen, kann aber mit einem vertretbaren Aufwand nicht zeitnah ermittelt werden. „Eine exakte Zahl kann man ohnehin nicht nennen, da es darauf ankommt, wie geparkt wird“, so Köhler. Logisch: Wird platzsparend oder raumgreifend geparkt, handelt es sich bei dem abgestellten Fahrzeug um einen Smart oder Kleintransporter – all das muss bei der Ermittlung der Parkflächen beachtet werden.
Inhaber eines Bewohnerparkausweises haben keinen Parkplatz-Anspruch
„Weiterhin gibt es immer Parkplätze, die anderweitig genutzt werden, etwa durch Bauaktivitäten“, sagt der Stadtsprecher und erläutert die Vergabe der Bewohnerparkausweise: „Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kann unabhängig von der Anzahl der in dem jeweiligen Gebiet tatsächlich zur Verfügung stehenden Parkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen und hat dann auch einen Anspruch darauf, einen solchen zu erhalten.“ Eine Stellplatzgarantie sei mit dem Erwerb des Ausweises aber ausdrücklich nicht verbunden – das werde auch deutlich kommuniziert.
„Darüber hinaus gibt es generell keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen im öffentlichen Raum – nicht in Bereichen mit Bewohnerparken und auch nicht in anderen Gebieten der Stadt“, stellt Arne Köhler klar. Wer sich ein Auto anschaffe – womöglich das zweite oder dritte in einem Haushalt – könne insofern gerade in der Innenstadt nicht einfach davon ausgehen, es in der Nähe der eigenen Haustür parken zu können. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich die Situation immer ändern könne und bislang bestehende Parkplätze eben gar nicht oder zumindest nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stünden – so wie beim Parkplatz an der Großen Domsfreiheit, wo jetzt zweimal wöchentlich der Markt stattfindet.