Die Pläne der Regierungsspitze, freiwilliges längerfristiges Arbeiten im Rentenalter finanziell attraktiver zu gestalten, werden von der DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in Frage gestellt. Piel argumentiert, dass ältere Arbeitnehmer mehr nach selbstbestimmten Arbeitsbedingungen als nach finanziellen Anreizen suchen.
Kritik an Regierungsplänen
Das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Anja Piel) hat die geplanten Maßnahmen der Regierung zur Förderung freiwilliger längerer Arbeit im Rentenalter kritisiert. “Bei den allermeisten älteren Beschäftigten steht nicht mehr Geld an erster Stelle”, sagte Piel der “Rheinischen Post” (Samstagsausgabe). Nach ihrer Meinung ist ein gutes Arbeitsumfeld mit selbstbestimmter Arbeitseinteilung wichtiger für ältere Arbeitnehmer.
Verantwortung der Arbeitgeber und Frage der finanziellen Anreize
Piel stellt die Frage in den Raum, warum staatliche Fördermittel eingesetzt werden sollten, um Anreize für Arbeitgeber zu schaffen, die diese selbst erzeugen könnten. “Solange es aber vielfach keine guten Bedingungen für ältere Beschäftigte gibt und nach wie vor viele der Unternehmen lieber Jüngere beschäftigen, stellt sich die Frage: Warum eigentlich sollen mit staatlichem Steuergeld dort künstlich Anreize geschaffen werden, wo Arbeitgeber selbst attraktive Angebote schaffen könnten? Und das auch noch zulasten der Sozialversicherungskassen?”, fragte Piel.
Geforderte Schwerpunkte
Darüber hinaus fordert Piel, dass die Gewerkschaften und die Regierung den Fokus auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz legen sollten, um es mehr Menschen zu ermöglichen, gesund und in Arbeit bis zum Rentenalter zu bleiben. “Als Gewerkschaften kämpfen wir stattdessen für besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit mehr Menschen gesund und in Arbeit bis zur Rente kommen. Darauf muss auch der Fokus der Ampel liegen”, mahnte sie. In der Bundesregierung ist als ein Bestandteil eines Wachstumspakets im Gespräch, das freiwillige längere Arbeiten finanziell attraktiver zu machen – durch Steuervorteile oder die direkte Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
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