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Startseite Deutschland & die WeltDGB-Chefin weist Arbeitgeberkritik am Tariftreuegesetz zurück
Deutschland & die Welt

DGB-Chefin weist Arbeitgeberkritik am Tariftreuegesetz zurück

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. September 2025
Yasmin Fahimi (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, weist die Kritik der Arbeitgeberverbände am geplanten Tariftreuegesetz zurück. Sie argumentiert, das Gesetz unterstütze die Tarifautonomie und sei wichtig für fairen Wettbewerb und faire Löhne. Zugleich fordert sie Tariftreue auch bei Direktaufträgen, ein gerechtes Vergabebeschleunigungsgesetz und kritisiert die vorgesehenen Schwellenwerte.

DGB-Chefin weist Vorwürfe der Arbeitgeber zurück

Yasmin Fahimi hat die Einwände der Arbeitgeberverbände zurückgewiesen, das geplante Tariftreuegesetz sei zu bürokratisch und greife in die Tarifautonomie ein. „Das ist die alte Leier der Arbeitgeber. Wir sind auch für Entbürokratisierung, aber diese Gesellschaft braucht ordentliche Regeln“, sagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Das Tariftreuegesetz ist kein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern der Staat unterstützt damit dieses Prinzip.“ Vergebe der Staat seine Aufträge an den billigsten Anbieter, unterlaufe er, was er an gesellschaftlicher Ordnung wolle. „Der Staat sollte für fairen Wettbewerb stehen und das bedeutet eben auch faire Löhne“, sagte die DGB-Chefin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).

Debatte um Vergaberecht und Schwellenwerte

Das Bundeskabinett hatte das Bundestariftreuegesetz im August beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren wolle man nun sehr genau darauf achten, dass hohe Schwellenwerte für Direktaufträge im Vergaberecht ebenfalls der Tariftreue unterliegen, sagte Fahimi. „Wir brauchen aber auch ein gerechtes Vergabebeschleunigungsgesetz, sonst hebelt man die Tariftreue wieder aus“, warnte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).

Kritik übte sie an den Schwellenwerten. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht als Schwellenwert für die Vergaben auf Bundesebene 50.000 Euro vor. Man hätte sich „deutlich geringere Schwellenwerte“ gewünscht, sagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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