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Startseite Deutschland & die WeltDGB-Chefin warnt vor Lockerung der Arbeitszeitgesetze
Deutschland & die Welt

DGB-Chefin warnt vor Lockerung der Arbeitszeitgesetze

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. April 2025
Foto: dts
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Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, kritisiert die Pläne der voraussichtlichen kommenden Regierung aus Union und SPD, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Regelung aufzuweichen. Fahimi warnt vor negativen Folgen für die Beschäftigten und spricht sich klar gegen eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes aus.

Kritik an geplanter Reform der Arbeitszeitregeln

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, äußert deutliche Bedenken gegenüber den Arbeitszeitplänen von Union und SPD. In einem Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ sagte sie: „Das sei ‚keine gute Idee‘.“ Fahimi befürchtet, dass sich durch die geplante Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit und das gleichzeitige Festhalten an den Mindestruhezeiten vor allem in bestimmten Branchen neue Belastungen ergeben könnten. Sie erklärt weiter: „Das könnte bei gleichzeitigem Festhalten an der Mindestruhezeit bedeuten, dass in einigen Branchen die 13-Stunden-Schicht zum Standard wird“, so die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Warnung vor politischer Einflussnahme auf das Arbeitszeitgesetz

Fahimi warnt zudem davor, das Arbeitszeitgesetz zu einer politischen Verhandlungsmasse zu machen. Sie bezeichnet ein solches Vorgehen als „fatales und grundfalsches Signal an die Belegschaften und auch an die Tarifvertragsparteien“. Sie betont: „Der Politik kann ich daher nur sagen: Finger weg davon.“ Dieses Zitat gab sie gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ab.

Keine Änderung am Verfahren zum Mindestlohn gefordert

Auf die Frage, ob diese mahnenden Worte an die Politik auch für das Thema Mindestlohn gelten sollten, machte Fahimi in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ deutlich, dass sie hier keinen Widerspruch sehe. Sie erklärte: „Die Mindestlohnkommission hat sich in ihrer neuen Geschäftsordnung selbst zum Ziel gesetzt, das Kriterium des sechzigprozentigen Medianlohns zu berücksichtigen. Ich sehe also gar keinen Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es bleibt der Politik stets vorbehalten, dies abschließend zu bewerten.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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