In einem aktuellen Fall hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Auslieferung eines mutmaßlichen Schmugglers von Militärtechnologie nach Russland an die USA abgelehnt. Laut einer Meldung des Nachrichtenportals T-Online ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.
Auslieferung trotz Anklage abgelehnt
Im Oktober 2022 hatte das US-Justizministerium Anklagen gegen mehrere Personen veröffentlicht, die im Verdacht stehen, westliche Militärtechnologie wie Halbleiter für Kampfjets und Raketen nach Russland geschmuggelt zu haben. Ein besonders prominenter Beschuldigter ist der Sohn eines damaligen russischen Gouverneurs. Er und seine Komplizen sollen eine GmbH in Hamburg genutzt haben, um die illegalen Geschäfte abzuwickeln.
Flucht und Festnahme
Nachdem die Anklagen bekannt wurden, flüchtete der Hauptbeschuldigte im März 2023 von Italien nach Russland. In Deutschland war bereits im Oktober 2022 der mitangeklagte Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Hamburger GmbH in Auslieferungshaft genommen worden.
Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Im August 2023 entschied jedoch das Hanseatische Oberlandesgericht, dass der Mitangeklagte nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Laut der schriftlichen Urteilsbegründung, über die T-Online berichtete, seien weite Teile der Vorwürfe in Deutschland nicht strafbar. “US-Behörden hätten nicht ausreichend versichert, dass diese Tatvorwürfe im Falle einer Verurteilung nicht strafverschärfend berücksichtigt würden”, teilte das Gericht mit.
Reaktion darauf
Dem Bericht zufolge bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, dass sich der Mann nun wieder auf freiem Fuß befindet. Auch wenn die US-Justiz Anklage erhoben hat, hat Deutschland entschieden, den Angeklagten nicht auszuliefern.
✨ durch KI bearbeitet, .