Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland dafür gerügt, sich nicht ausreichend um den Schutz der Artenvielfalt in Berg-Mähwiesen und mageren Flachland-Mähwiesen, die als Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen sind, zu kümmern. Die Bundesrepublik hat laut Gericht gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, da sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der Lebensräume eingeführt hat.
Verlust von Schutzgebieten gefährdet Artenvielfalt
Deutschland hat gegen seine Verpflichtungen zur Bewahrung von Natura-2000-Schutzgebieten verstoßen. Dies betrifft vor allem Berg-Mähwiesen und magere Flachland-Mähwiesen, die als Lebensraum verschiedener Arten dienen. Der EuGH kritisierte die fehlenden Schutzmaßnahmen und Regulierungen bezüglich Mahd oder Düngung in vielen der Schutzgebiete. Zudem konnte die Bundesregierung keine Erklärung für den Verlust von über 11.000 Hektar der geschützten Mähwiesen liefern.
Verurteilung nach Beschwerde des Nabu
Die Entscheidung des EuGH folgte auf eine Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), woraufhin die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einleitete. Sollte Deutschland nach dem Urteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten hohe Geldstrafen drohen. Bereits im September des vergangenen Jahres wurde Deutschland wegen Verstößen gegen das EU-Naturschutzrecht in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten vom EuGH verurteilt.
Forderungen des Nabu
Der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger äußerte sich kritisch zur aktuellen Situation: „Wieder wird Deutschland vor dem EuGH verurteilt, weil es seine Schutzgebiete dramatisch vernachlässigt“, sagte er. „Wenn Deutschland die wachsende Bedrohung für unsere biologische Vielfalt wirklich ernst nimmt, muss es jetzt schleunigst handeln. Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar. Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, die für unser Überleben wichtigen Lebensräume zu schützen.“
Der Nabu fordert einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura-2000-Gebiete. Die Umweltschützer verlangen, dass Bund und Länder die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. Für die Agrarlandschaft sei auch in der EU-Agrarpolitik eine attraktive Honorierung von gesellschaftlichen Leistungen wie dem Schutz von artenreichen Wiesen dringend nötig.
Raphael Weyland, Nabu-Büroleiter in Brüssel, ergänzte, dass das Netz aus Natura-2000-Schutzgebieten in Deutschland „etliche Löcher“ aufweist – nicht nur bei Mähwiesen. „Wir können es uns nicht länger leisten, dem Verlust unserer Arten und Ökosysteme tatenlos zuzusehen. Denn mit jeder verlorenen Fläche verschwinden auch immer mehr heimische Tier- und Pflanzenarten“, warnte er. „Dieser Verlust kommt unserer Natur und damit uns selbst teuer zu stehen.“
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