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Startseite Deutschland & die WeltDeutschland verliert Überblick über Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern
Deutschland & die Welt

Deutschland verliert Überblick über Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern

von Hasepost Redaktion 21. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 21. Februar 2026
Bundesagentur für Arbeit (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesregierung und Behörden wissen nicht, ob Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern nach Ablauf ihres Einsatzes wieder ausreisen. Trotz klar geregelter Verfahren und Zahlen zu Zustimmungen und Visa werden Ein- und Ausreisen dieser Zuwanderergruppe von keiner staatlichen Stelle systematisch erfasst. Dies geht aus Recherchen der "Welt am Sonntag" und Antworten mehrerer Bundesbehörden hervor.

Keine staatliche Übersicht über Ausreisen

Weder Bundesregierung noch andere staatliche Stellen haben nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ einen Überblick darüber, ob Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern nach ihrem befristeten Arbeitseinsatz Deutschland wieder verlassen. 2024 war eine neue rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, mit der jährlich bis zu 25.000 Ausländer ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse in Deutschland einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ nachgehen dürfen.
Wer nicht aus einem visumbefreiten Staat stammt und von der Regelung Gebrauch machen will, benötigt vorab die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie kontrolliert etwa, ob auch tatsächlich ein konkreter Betrieb in Deutschland die einreisewillige Person beschäftigen will. Zudem benötigt der Anwärter ein Visum vom Auswärtigen Amt. Damit ist dann ein Arbeitseinsatz von bis zu acht Monaten erlaubt.

Zustimmungen und Visa – aber keine Nachverfolgung

Bundesagentur für Arbeit teilte der „Welt am Sonntag“ mit, dass sie im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen zu der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung nach Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung erteilt habe. Wie viele dieser Zustimmungen tatsächlich zu einer Beschäftigungsaufnahme geführt hätten und wie viele der seit Einführung der neuen Regelung im März 2024 eingereisten Migranten wieder ausgereist seien, werde nicht erfasst.
Laut dem Auswärtigen Amt erhalten längst nicht alle Bewerber, die eine Zustimmung der BA haben, auch ein Visum. 2025 seien „rund 7.650 nationale Visa“ in diesem Zusammenhang erteilt worden, antwortet das Ministerium der „Welt am Sonntag“. Ausgeschöpft wird die Regelung also noch nicht. Wie das AA mitteilte, waren seit der Einführung Vietnam, Kirgistan, Georgien, Kosovo, Usbekistan und die Türkei die Hauptherkunftsstaaten der Bewerber. Wie die BA registriert auch das AA nicht, ob diese Menschen nach der vereinbarten Zeit wieder heimkehren oder in Deutschland bleiben. Dies werde „nicht erfasst“.

Verweis auf andere Behörden – doch auch dort keine Daten

Bundesagentur für Arbeit und Auswärtiges Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium. Dort gebe es möglicherweise Kenntnisse über die Zuwanderergruppe. Doch auch diese beiden Behörden speichern deren Ein- und Ausreisen nicht. Laut Bamf werde „nur ein Bruchteil“ dieser Zuwanderer im Ausländerzentralregister erfasst.
In welchem Umfang die Kurzzeitaufnahme von Unqualifizierten sich über die Erteilung von anschließenden Aufenthaltstiteln für Berufsausbildungen oder die Asylantragstellung zu einer dauerhaften Einwanderung entwickelt, ist keiner staatlichen Stelle bekannt. Allerdings hat das Bamf Erkenntnisse darüber, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum einreiste, bevor er einen Antrag auf Schutz stellte. So teilte das Amt auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit, dass „von den 87.787 Asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ waren.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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