Deutschland plant, trotz möglicher Terrorverbindungen, weiterhin mit dem UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA zusammenzuarbeiten. Dies geht aus einer Mitteilung des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungsministeriums hervor, in der betont wurde, dass die Rolle der UNRWA in Bezug auf die Versorgung der Menschen in Gaza lebenswichtig und derzeit unersetzlich sei.
Deutschland steht zur UNRWA
Das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium erklärten in einer Mitteilung, dass sich Deutschland „mit seinen engsten internationalen Partnern zur Auszahlung weiterer Mittel eng abstimmen“ werde. Die aktuell vorhandenen Mittel seien ausreichend, um den kurzfristigen Finanzierungsbedarf von UNRWA in Gaza zu decken. Die Organisation spiele eine unerlässliche Rolle bei der Versorgung der Menschen in Gaza.
Auseinandersetzung mit den Vorwürfen
Die Bundesregierung habe sich „intensiv auseinandergesetzt“ mit den von Israel erhobenen Vorwürfen gegen UNRWA und habe engen Austausch mit der israelischen Regierung, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Gebern gepflegt. Es wurde betont, dass die Empfehlungen des Berichts der „Independent Review Group“ – einem von den Vereinten Nationen eingesetzten Gremium – nun zügig umgesetzt werden müssen. Dabei wurden von der Bundesregierung vor allem die Stärkung der UNRWA-Innenrevision, ihre Besetzung mit internationalem UN-Personal, die verbesserte externe Aufsicht über das Projektmanagement, der kontinuierliche Abgleich der UNRWA-Beschäftigtenlisten mit den israelischen Sicherheitsbehörden und der Ausbau der internen Fortbildung hervorgehoben.
Bericht der Independent Review Group
Der Bericht, der die möglichen Terrorverbindungen der UNRWA untersuchte, war von den Vereinten Nationen bei der früheren französischen Außenministerin Catherine Colonna in Auftrag gegeben worden, nachdem aus Israel Berichte aufgekommen waren, dass eine erhebliche Anzahl von UNRWA-Mitarbeitern zugleich Mitglieder terroristischer Organisationen sein könnten. Der Bericht stellte jedoch fest, dass Israel dafür „noch keine unterstützenden Beweise vorgelegt“ habe.
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