Deutschland und Frankreich haben bei ihren Regierungskonsultationen Vorschläge erarbeitet, um die Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abzubauen. Diese umfassen die Erweiterung der EU-Definition von KMU, die Überarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung, die Reduzierung von Berichtspflichten sowie die konsequentere Anwendung von Instrumenten der „Besseren Rechtsetzung“.
EU-Definition von KMU und Datenschutz-Grundverordnung
Die beiden Länder schlagen vor, die EU-Kommission solle die Europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-caps“ (250-500 Mitarbeiter) erweitern. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) mit. Zudem soll eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition stattfinden. Weiterhin sei vorgesehen, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überarbeiten, um mehr Rechtssicherheit und eine wirksamere Durchsetzung zu erzielen.
Reduzierung von Berichtspflichten
Es soll auch geprüft werden, wie Berichtspflichten auf ein „notwendiges Mindestmaß“ reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden können. Dies könnte eine weitere Entlastung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten für kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und den Freiwilligensektor bedeuten.
Besseren Rechtsetzung
Bestehende Instrumente der „Besseren Rechtsetzung“ sollen zukünftig konsequenter angewendet werden, insbesondere die Durchführung von Folgenabschätzungen. Neues EU-Recht soll zudem „Digitalchecks“ unterzogen werden, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern.
Bürokratiekostenindex und koordinierte Gesetzesinitiativen
Ebenfalls angeregt wird eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene. Dies könnte zur Einführung eines Bürokratiekostenindex führen, ähnlich dem deutschen Modell, das die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstellt. Zudem sollen Gesetzesinitiativen aus verschiedenen Politikbereichen künftig nicht isoliert, sondern im Kontext ihrer Wechselwirkung mit anderen Regelungen betrachtet und mit Blick auf ihre Gesamtwirkung koordiniert werden, so das Wirtschaftsministerium.